Lastenfahrräder-Förderung
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Hinweise für Aachen
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Angebot/ Kostenvoranschlag
- De-minimis-Erklärung, Unternehmererklärung, Erklärung zu Unternehmen in Schwierigkeiten (bei Unternehmen)
- Nachweis über Wohnsitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen
Formulare
Voraussetzungen
Die elektrischen Lastenfahrräder müssen eine Nutzlast von mindestens 70 Kilogramm ohne Fahrer aufweisen und eine der folgenden Anforderungen erfüllen:
- ein verlängerter Radstand oder
- Transportmöglichkeiten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen oder Gewicht aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
Antragsberechtigt sind:
- natürliche Personen als Freiberufler oder Gewerbetreibende,
- juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
- Personengesellschaften,
- Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und kommunale Betriebe, sofern diese nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben.
Der Antragstellende muss nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung einen Wohnsitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung im Land Nordrhein-Westfalen haben wird.
Zuwendungen unterhalb einer Bagatellgrenze von EUR 350 werden nicht bewilligt.
Rechtsgrundlage(n)
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus progres.nrw - Programmbereich Emissionsarme Mobilität - vom 15. Juni 2020, zuletzt geändert am 25. Februar 2021
Verfahrensablauf
- Kostenvoranschlag beziehungsweise Angebot einholen.
- Online-Antragsformular ausfüllen und Kostenvoranschlag beziehungsweise Angebot hochladen. Über den Button PIN-Code anfordern wird an die angegebene E-Mail-Adresse ein PIN-Code versandt. Jeder PIN-Code wird einem Formular zugeordnet und muss innerhalb von 30 Minuten eingegeben werden. Anschließend sind die wahrheitsgemäßen Angaben zu bestätigen. Danach wird eine E-Mail zur Bestätigung versandt.
- Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Sie können nun die Maßnahme beauftragen.
- Nach Durchführung der Maßnahme kann wie im Zuwendungsbescheid beschrieben die Zuwendung abgerufen werden.
- Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrages wird die Zuwendung überwiesen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.01.2022
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