Vorgesehen zum Löschen - Privatwirtschaftliche Krankenhäuser ZulassungOnline erledigen

    - Zulassung von Krankenhäusern - Krankenhäuser gelten nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen dann als zugelassen, wenn diese in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen wurden - Man spricht in diesem Zusammenhang von so genannten Plankrankenhäuser

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    Technisch geändert am 15.02.2024

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    Deutsch

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    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksregierung Köln

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeughausstr. 02. Okt

    50667 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 1470

    E-Mail: kh-planung@bezreg-koeln.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    • Schriftlicher Antrag des Krankenhausträgers auf Übernahme eines bestimmten Versorgungsauftrages und damit Aufnahme in den Landeskrankenhausplan
    • Innerhalb der Antragstellung: Spezifikation des Fachgebietes, ggf. der Subdisziplin, Angaben zur Zahl der erforderlichen Planbetten, Angabe zur zeitlichen Aufnahme des Versorgungsauftrages / Zeitpunkt, an dem die Maßnahme erfolgen / umgesetzt werden soll, ggf. Angaben zur notwendigen personellen / apparativen Ausstattung etc.
    • Es gibt keine verbindlichen Vorgaben für die Antragstellung, sodass Einzelheiten mit dem zuständigen Ministerium / der zuständigen Behörde zu klären sind

    Formulare

    Keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    • Zulassung als Krankenhaus durch Aufnahme in den Krankenhausplan = Erfüllung der maßgeblichen Auswahlkriterien durch das antragstellende Krankenhaus: Bedarfsgerechtigkeit, Leistungsfähigkeit, Qualität und Kostengünstigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    • Zugelassene Krankenhäuser: § 108 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
    • Zuständigkeit Landeskrankenhausplanung: § 6 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)
    • Feststellung der Aufnahme oder Nichtaufnahme in den Krankenhausplan per Feststellungsbescheid: § 8 Absatz 1 Satz 3 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)
    • Krankenhausbehandlung durch zugelassene Krankenhäuser: § 39 Absatz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
    • Öffentliche Förderung von Investitionen: § 8 Abs. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)
    • Qualifikationsmerkmale für Plankrankenhäuser: § 1 Absatz 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    • Krankenhaus beantragt die Aufnahme in den Krankenhausplan des Landes bei der für Krankenhausplanung zuständigen Behörde / dem zuständigen Ministerium
    • Die zuständige Behörde / das zuständige Ministerium trifft die Versorgungsentscheidung anhand der maßgeblichen Qualifikationsmerkmale (Bedarfsgerechtigkeit, Leistungsfähigkeit, Qualität und Kostengünstigkeit)
    • Treffen der außenwirksamen Feststellungsentscheidung durch die zuständige Behörde / das zuständige Ministerium über Aufnahme, Nichtaufnahme oder Herausnahme eines bestimmten Krankenhauses in den / aus dem jeweiligen Krankenhausplan
    • Feststellung der Aufnahme in den Krankenhausplan = Zulassung des Krankenhauses

    Fristen

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    • keine Fristen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    • nicht quantifizierbar

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz des Landes Bremen am 23.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Waldbröl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de