- Zulassung von Krankenhäusern - Krankenhäuser gelten nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen dann als zugelassen, wenn diese in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen wurden - Man spricht in diesem Zusammenhang von so genannten Plankrankenhäuser
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Ansprechpartner
Bezirksregierung Köln
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 1470
E-Mail: kh-planung@bezreg-koeln.nrw.de
Formulare
Keine
Kosten
Hinweise für Euskirchen
Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach Tarifstelle 12.2.1 des Allgemeinen Gebührentarifs zu § 11 der Verwaltungsgebührenordnung und beträgt derzeit:
- 1.020 Euro (bis zu 10 Betten),
- 2.040 Euro (bis zu 20 Betten),
- 3.060 Euro (bis zu 30 Betten),
- je weitere angefangene 10 Betten zzgl. 600 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz des Landes Bremen am 23.11.2020
Stichwörter
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