Vorgesehen zum Löschen - Privatwirtschaftliche Krankenhäuser ZulassungOnline erledigen

    - Zulassung von Krankenhäusern - Krankenhäuser gelten nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen dann als zugelassen, wenn diese in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen wurden - Man spricht in diesem Zusammenhang von so genannten Plankrankenhäuser

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    Version

    Technisch geändert am 12.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Köln

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeughausstr. 02. Okt

    50667 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 1470

    E-Mail: kh-planung@bezreg-koeln.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Keine

    Kosten

    Hinweise für Euskirchen

    Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach Tarifstelle 12.2.1 des Allgemeinen Gebührentarifs zu § 11 der Verwaltungsgebührenordnung und beträgt derzeit:

    - 1.020 Euro (bis zu 10 Betten), 
    - 2.040 Euro (bis zu 20 Betten), 
    - 3.060 Euro (bis zu 30 Betten), 
    - je weitere angefangene 10 Betten zzgl. 600 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz des Landes Bremen am 23.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Euskirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de