Beseitigung von Anlagen Genehmigung von Denkmalen, die in der Denkmalliste eingetragen sindOnline erledigen

    Abbruchgenehmigung einer Anlage beantragen

    Hinweise für Petershagen

    Beschreibung

    Hinweise für Petershagen

    Als untere Denkmalschutzbehörde ist die Stadt Petershagen für Schutz, Pflege und Zustandsüberwachung von Denkmälern nach dem Denkmalschutzgesetz NRW zuständig. Über die Eigenschaft der Denkmalwürdigkeit entscheidet die untere Denkmalbehörde im Einvernehmen mit dem Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL) - Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen

    Denkmalwürdige Gebäude werden in die Denkmalliste der Stadt aufgenommen. Aktuell sind in der Denkmalliste der Stadt Petershagen 155 Baudenkmäler, 
    8 Bodendenkmäler sowie 13 bewegliche Denkmäler eingetragen.

    Sanierungen, Änderungen oder der Abriss eines Denkmals sind nur in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde zulässig. Vor Beginn der Maßnahme muss eine denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegen. 

    Darüberhinaus können beim Finanzamt steuerliche Vergünstigungen beantragt werden, wenn man Maßnahmen der Denkmalpflege vorgenommen hat. Dazu kann der hinterlegte Online-Antrag auf Ausstellung einer Steuerbescheinigung ausgefüllt werden.

    Weitere Informationen finden Sie hier

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f2d72452e2c75a03bb01c78d16d46633

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    Version

    Technisch geändert am 21.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Untere Denkmalbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 63

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    Fax: 05702 822-298

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

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    Sprachversion

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