Halteverbotszone einrichten für Umzug
Hinweise für Lippe
Wenn Sie umziehen oder An- und Ablieferungen durchführen beziehungsweise erwarten, können Sie dafür eine temporäre Halteverbotszone beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Lippe
Für das Beladen und Entladen beim Umzug kann nach Genehmigung eine temporäre Halteverbotszone eingerichtet werden
Ohne Genehmigung dürfen keine Parkplätze reserviert werden
Die Halteverbotsschilder müssen etwa 4 Tage vor dem Umzugstermin aufgestellt werden
Online-Antrag: https://service.wirtschaft.nrw
Für die Dauer Ihres Umzugs können Sie eine Halteverbotszone beantragen. Diese ermöglicht Ihnen das bequeme Beladen und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung.
Ohne eine vorherige Genehmigung dürfen Sie an öffentlichen Straßen keine Parkplätze eigenmächtig reservieren, beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen.
Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.
Wenn für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Halteverbot gilt, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um dort parken zu dürfen.
In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot dürfen Sie dagegen beladen und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Gemeinde Schlangen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +495252981131
E-Mail: fb-ordnung@gemeinde-schlangen.de
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Den Antrag können Sie schriftlich per formlosen Antrag stellen.
Der Antrag wird von der zuständigen Behörde überprüft.
Bei positiven Ergebnis erhalten Sie eine Genehmigung sowie eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Aufstellung der erforderlichen Verkehrsschilder von der zuständigen Behörde.
Wichtig für die Beantragung sind folgende Angaben
der Ort
der Zeitraum
die Länge in Metern
die Länge ist abhängig vom genutzten Fahrzeug
Fristen
Bearbeitungsdauer
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ungefähr 3 Wochen
Kosten
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Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen:
Überweisung
Hinweise (Besonderheiten)
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Wenn sich der Antrag auf eine Halteverbotszone auf das Gebiet der Stadt Bad Salzuflen, Detmold, Lage oder Lemgo bezieht, dann richten Sie Ihren Antrag bitte an die jeweilige Stadtverwaltung.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.01.2021
Stichwörter
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