Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Halteverbotszone einrichten für Umzug

    Hinweise für Lippe

    Wenn Sie umziehen oder An- und Ablieferungen durchführen beziehungsweise erwarten, können Sie dafür eine temporäre Halteverbotszone beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    • Für das Beladen und Entladen beim Umzug kann nach Genehmigung eine temporäre Halteverbotszone eingerichtet werden

    • Ohne Genehmigung dürfen keine Parkplätze reserviert werden

    • Die Halteverbotsschilder müssen etwa 4 Tage vor dem Umzugstermin aufgestellt werden

    • Online-Antrag: https://service.wirtschaft.nrw

    Für die Dauer Ihres Umzugs können Sie eine Halteverbotszone beantragen. Diese ermöglicht Ihnen das bequeme Beladen und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung.

    Ohne eine vorherige Genehmigung dürfen Sie an öffentlichen Straßen keine Parkplätze eigenmächtig reservieren, beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen.

    Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.

    Wenn für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Halteverbot gilt, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um dort parken zu dürfen.

    In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot dürfen Sie dagegen beladen und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2c55e49f00d4059c133cca9069f47b74

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verkehrssicherung und -lenkung

    Adresse

    Hausanschrift

    Braunenbrucher Weg 18

    32758 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1410

    Fax: +49 5231 62-1959

    E-Mail: verkehrssicherung@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Lippe

    Adresse

    Hausanschrift

    Braunenbrucher Weg 18

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +495231621265

    E-Mail: baumassnahmen@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Den Antrag können Sie schriftlich per formlosen Antrag stellen.

    • Der Antrag wird von der zuständigen Behörde überprüft.

    • Bei positiven Ergebnis erhalten Sie eine Genehmigung sowie eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Aufstellung der erforderlichen Verkehrsschilder von der zuständigen Behörde.

    Wichtig für die Beantragung sind folgende Angaben

    • der Ort

    • der Zeitraum

    • die Länge in Metern

    • die Länge ist abhängig vom genutzten Fahrzeug

    Fristen

    Sie müssen die Halteverbotsschilder mindestens 4 Tage vor dem Umzugstermin aufstellen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    ungefähr 3 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Es fallen Kosten an.

    Zahlungsweisen:

    • Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Wenn sich der Antrag auf eine Halteverbotszone auf das Gebiet der Stadt Bad Salzuflen, Detmold, Lage oder Lemgo bezieht, dann richten Sie Ihren Antrag bitte an die jeweilige Stadtverwaltung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de