Halteverbotszone einrichten
Beschreibung
Hinweise für Herford
Wenn Sie umziehen möchten, können Sie eine Ausnahmegenehmigung für das Aufstellen von Haltverbotsschildern vor dem Haus beantragen. Die Haltverbotsschilder sind von Ihnen selbst zu besorgen und müssen mindestens 4 Kalendertage vor dem Umzug aufgestellt werden. Des Weiteren können bei Umzügen Ausnahmegenehmigungen zum Parken z.B. in Fußgängerzonen oder in bereits bestehenden Haltverbotsbereichen beantragt werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Einrichtung einer Halteverbotszone können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die zuständige Stelle erteilt Ihnen nach Antragstellung eine Anordnung. Sie enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern Ihren Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen.
Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen. In der Regel müssen Sie jedoch in Vorleistung treten.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.01.2021
Stichwörter
Hinweise für Herford