Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Halteverbotszone einrichten

    Für das Be- und Entladen vor dem Haus bei einem Umzug können Sie eine Halteverbotszone einrichten.

    Beschreibung

    Hinweise für Bünde

    Ein Umzugsfahrzeug darf ohne Ausnahmegenehmigung bei freiem Parken, im eingeschränkten Haltverbot oder in einer Ladezone abgestellt werden. Tatsächlich ist dies wegen ständig parkender Fahrzeuge oder anderer Ladetätigkeiten aber oft nicht möglich.

    Deshalb können Sie beantragen, dass Ihr Umzugsfahrzeug

    • im Haltverbot
    • in Fußgängerzonen
    • oder in selbst eingerichteten mobilen Haltverbotszonen

    abgestellt werden darf.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Bünde

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 13+15

    32257 Bünde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +495223161316

    Fax: +4952231616316

    E-Mail: w.ullrich@buende.de

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Straßenverkehrsbehörde Bünde

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 13+15

    32257 Bünde

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bünde

    Sie können als Privatpersonen oder als Umzugsunternehmen eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Sie müssen dafür nicht persönlich in der Straßenverkehrsbehörde erscheinen.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bünde

    Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Verfahrensablauf

    Die Einrichtung einer Halteverbotszone können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Die zuständige Stelle erteilt Ihnen nach Antragstellung eine Anordnung. Sie enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen.

    Fristen

    Hinweise für Bünde

    Beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung mindestens 14 Tage vor dem Umzugstermin. Sie können den Antrag auch per E-Mail senden.

    Nachdem wir den Antrag genehmigt haben, richten Sie bitte die Haltverbotszone spätestens vier Tage - also 84 Stunden - vor dem Umzugstermin ein. Dies können Sie selbst machen oder ein Unternehmen damit beauftragen.

    Kosten

    mindestens EUR 10,20 Die Gebühren ergeben sich aus den kommunalen Satzungen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bünde

    Wie muss die Haltverbotszone beschildert werden?

    Verwenden Sie bitte zwei tragbare Haltverbotsschilder, mit denen Sie die zu reservierende Fläche eingrenzen. Diese Schilder beschaffen Sie privat bei einer Fachfirma. Die Schilder haben wie folgt auszusehen:

    Auf der Vorderseite sind gut sichtbar Zusatzschilder mit der Angabe des Umzugsdatums angebracht.
    Auf der Rückseite stehen Name, Anschrift sowie die Telefonnummer der Berechtigten.
    Form, Farbe und Größe müssen den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechen.
    Die Schildunterkante muss mindestens zwei Meter über dem Boden angebracht sein, bei Radwegen mindestens 2,20 Meter über dem Boden.

    In den Hinweisen und den Auflagen der Ausnahmegenehmigung finden Sie alle weiteren Details darüber, wie Sie eine Haltverbotszone einrichten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Bünde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de