Halteverbotszone einrichten
Beschreibung
Hinweise für Bünde
Ein Umzugsfahrzeug darf ohne Ausnahmegenehmigung bei freiem Parken, im eingeschränkten Haltverbot oder in einer Ladezone abgestellt werden. Tatsächlich ist dies wegen ständig parkender Fahrzeuge oder anderer Ladetätigkeiten aber oft nicht möglich.
Deshalb können Sie beantragen, dass Ihr Umzugsfahrzeug
- im Haltverbot
- in Fußgängerzonen
- oder in selbst eingerichteten mobilen Haltverbotszonen
abgestellt werden darf.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bünde
Sie können als Privatpersonen oder als Umzugsunternehmen eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Sie müssen dafür nicht persönlich in der Straßenverkehrsbehörde erscheinen.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bünde
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Verfahrensablauf
Die Einrichtung einer Halteverbotszone können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die zuständige Stelle erteilt Ihnen nach Antragstellung eine Anordnung. Sie enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen.
Fristen
Hinweise für Bünde
Beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung mindestens 14 Tage vor dem Umzugstermin. Sie können den Antrag auch per E-Mail senden.
Nachdem wir den Antrag genehmigt haben, richten Sie bitte die Haltverbotszone spätestens vier Tage - also 84 Stunden - vor dem Umzugstermin ein. Dies können Sie selbst machen oder ein Unternehmen damit beauftragen.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bünde
Wie muss die Haltverbotszone beschildert werden?
Verwenden Sie bitte zwei tragbare Haltverbotsschilder, mit denen Sie die zu reservierende Fläche eingrenzen. Diese Schilder beschaffen Sie privat bei einer Fachfirma. Die Schilder haben wie folgt auszusehen:
Auf der Vorderseite sind gut sichtbar Zusatzschilder mit der Angabe des Umzugsdatums angebracht.
Auf der Rückseite stehen Name, Anschrift sowie die Telefonnummer der Berechtigten.
Form, Farbe und Größe müssen den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechen.
Die Schildunterkante muss mindestens zwei Meter über dem Boden angebracht sein, bei Radwegen mindestens 2,20 Meter über dem Boden.
In den Hinweisen und den Auflagen der Ausnahmegenehmigung finden Sie alle weiteren Details darüber, wie Sie eine Haltverbotszone einrichten.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.01.2021
Stichwörter
Hinweise für Bünde