Halteverbotszone einrichten
Beschreibung
Hinweise für Marl
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URL Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Marl
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Marl
Verfahrensablauf
Die Einrichtung einer Halteverbotszone können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die zuständige Stelle erteilt Ihnen nach Antragstellung eine Anordnung. Sie enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Marl
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern Ihren Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen.
Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen. In der Regel müssen Sie jedoch in Vorleistung treten.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.01.2021