Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Halteverbotszone einrichten

    Für das Be- und Entladen vor dem Haus bei einem Umzug können Sie eine Halteverbotszone einrichten.

    Beschreibung

    Hinweise für Burscheid

    Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen über den widmungsmäßig bestimmten Gebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Wer zum Beispiel einen Bauzaun, Gerüst, Container, Warenauslage oder ein Hinweisschild (z. B. Werbung) auf dem Gehweg aufstellen oder ein Straßenfest veranstalten möchte, benötigt eine Sondernutzungserlaubnis. Die Sondernutzungserlaubnis wird in der Regel befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind. Die Erlaubnis ist grundsätzlich schriftlich, mindestens vierzehn Kalendertage vor der beabsichtigten Sondernutzung beim Amt für Sicherheit, Ordnung und Soziales der Stadt Burscheid, Höhestraße 7-9, 51399 Burscheid zu beantragen. Der Antrag kann online, per E-Mail unter ordnung@burscheid.de, postalisch oder persönlich eingereicht werden. Möchten Sie Ihren Antrag online stellen? Einen entsprechenden Antrag finden Sie im Bereich Bürgerservice online.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2c55e49f00d4059c133cca9069f47b74

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Rheinisch-Bergischer Kreis

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rübezahlwald 7

    51469 Bergisch Gladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492202132254

    E-Mail: verkehrslenkung@rbk-online.de

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Höhestraße 7-9

    51399 Burscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02174 670 306

    E-Mail: ordnung@burscheid.de

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Sicherheit, Ordnung, Soziales und Feuerwehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Höhestraße 7-9

    51399 Burscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02174 670-369

    Fax: 02174 670-111

    E-Mail: ordnung@burscheid.de; soziales@burscheid.de

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Burscheid

    Es wird einAntrag benötigt, aus dem sich die folgenden Angaben ergeben:Angaben zur Person des Antragstellers mit Anschrift und Telefonnummer,Angaben über die Art und den Ort der Sondernutzung,Angaben zu der beanspruchten Fläche,Angaben über die Dauer der Sondernutzungund gegebenenfalls eine Skizze.Einen Antragsvordruck finden Sie unter Formulare.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Burscheid

    Sondernutzungssatzung der Stadt BurscheidStraßen- und Wegegesetz NRWStraßenverkehrsordnungVerwaltungsgebührensatzung der Stadt Burscheid

    Verfahrensablauf

    Die Einrichtung einer Halteverbotszone können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Die zuständige Stelle erteilt Ihnen nach Antragstellung eine Anordnung. Sie enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen.

    Fristen

    Sie müssen die Halteverbotsschilder mindestens 4 Tage vor dem Umzugstermin aufstellen.

    Kosten

    Hinweise für Burscheid

    Die Gebühren sind in der Sondernutzungssatzung der Stadt Burscheid festgelegt. Sie bemessen sich nach der Art und Dauer der Sondernutzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern Ihren Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen.

    Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen. In der Regel müssen Sie jedoch in Vorleistung treten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Burscheid

    Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de