Halteverbotszone einrichten
Beschreibung
Hinweise für Burscheid
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Rheinisch-Bergischer Kreis
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +492202132254
E-Mail: verkehrslenkung@rbk-online.de
Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02174 670 306
E-Mail: ordnung@burscheid.de
Amt für Sicherheit, Ordnung, Soziales und Feuerwehr
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02174 670-369
Fax: 02174 670-111
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Burscheid
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Burscheid
Verfahrensablauf
Die Einrichtung einer Halteverbotszone können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die zuständige Stelle erteilt Ihnen nach Antragstellung eine Anordnung. Sie enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen.
Fristen
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern Ihren Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen.
Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen. In der Regel müssen Sie jedoch in Vorleistung treten.
Weitere Informationen
Hinweise für Burscheid
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.01.2021