Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone EinrichtungOnline erledigen

    Halteverbotszone einrichten

    Für das Be- und Entladen vor dem Haus bei einem Umzug können Sie eine Halteverbotszone einrichten.

    Beschreibung

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Die Haltverbote sind mit einem Vorlauf von mindestens drei vollen Tagen vor der geplanten Maßnahme aufzustellen. Der vollständig ausgefüllte Antrag ist daher mit ausreichend Vorlauf einzureichen.

    Hierbei handelt es sich lediglich um die Genehmigung zur Aufstellung der Haltverbote. Die Haltverbote selber sind z.B. über eine Umzugsfirma oder eine Fachfirma für Verkehrssicherung aufzustellen. Unter Umständen kann das Material jedoch beim städtischen Bauhof in der Ferdinandstraße kostenpflichtig ausgeliehen und abgeholt werden. Hierzu ist eine rechtzeitige Absprache unter Tel. 02202/14-2769 erforderlich.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 17.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Bergisch Gladbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 9

    51465 Bergisch Gladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492202-14-2399

    E-Mail: baustellen@stadt-gl.de

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    FB 3 Ordnungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 9

    51465 Bergisch Gladbach

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bergisch Gladbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 9

    51465 Bergisch Gladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492202-14-2399

    E-Mail: baustellen@stadt-gl.de

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Einrichtung einer Halteverbotszone können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Die zuständige Stelle erteilt Ihnen nach Antragstellung eine Anordnung. Sie enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen.

    Fristen

    Sie müssen die Halteverbotsschilder mindestens 4 Tage vor dem Umzugstermin aufstellen.

    Kosten

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Neben einer Grundgebühr von 25,00 Euro wird ein Tagessatz von 1,00€ pro Kalendertag im Genehmigungszeitraum erhoben. Bei einer Verlängerung erhöht sich der Tatessatz auf 2,00€ pro Kalendertag. Entfallen von der Stadt bewirtschaftete gebührenpflichtige Parkplätze, so ist eine zusätzliche Ausfallgebühr zu zahlen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern Ihren Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen.

    Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen. In der Regel müssen Sie jedoch in Vorleistung treten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de