Halteverbotszone einrichten
Beschreibung
Hinweise für Bergisch Gladbach
Die Haltverbote sind mit einem Vorlauf von mindestens drei vollen Tagen vor der geplanten Maßnahme aufzustellen. Der vollständig ausgefüllte Antrag ist daher mit ausreichend Vorlauf einzureichen.
Hierbei handelt es sich lediglich um die Genehmigung zur Aufstellung der Haltverbote. Die Haltverbote selber sind z.B. über eine Umzugsfirma oder eine Fachfirma für Verkehrssicherung aufzustellen. Unter Umständen kann das Material jedoch beim städtischen Bauhof in der Ferdinandstraße kostenpflichtig ausgeliehen und abgeholt werden. Hierzu ist eine rechtzeitige Absprache unter Tel. 02202/14-2769 erforderlich.
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Ansprechpartner
Stadt Bergisch Gladbach
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +492202-14-2399
E-Mail: baustellen@stadt-gl.de
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bergisch Gladbach
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Einrichtung einer Halteverbotszone können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die zuständige Stelle erteilt Ihnen nach Antragstellung eine Anordnung. Sie enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen.
Fristen
Kosten
Hinweise für Bergisch Gladbach
Neben einer Grundgebühr von 25,00 Euro wird ein Tagessatz von 1,00€ pro Kalendertag im Genehmigungszeitraum erhoben. Bei einer Verlängerung erhöht sich der Tatessatz auf 2,00€ pro Kalendertag. Entfallen von der Stadt bewirtschaftete gebührenpflichtige Parkplätze, so ist eine zusätzliche Ausfallgebühr zu zahlen.
Hinweise (Besonderheiten)
Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern Ihren Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen.
Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen. In der Regel müssen Sie jedoch in Vorleistung treten.
Weitere Informationen
Hinweise für Bergisch Gladbach
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.01.2021