Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone EinrichtungOnline erledigen

    Halteverbotszone einrichten

    Für das Be- und Entladen vor dem Haus bei einem Umzug können Sie eine Halteverbotszone einrichten.

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Einrichtung einer temporären Halteverbotszone

    Im Rahmen von Liefer-/Lade- oder Montagearbeiten größeren Umfangs (wie z.B. Möbel) oder bei bevorstehenden Umzügen gibt es die Möglichkeit, eine Haltverbotszone zu beantragen.

    Dazu benötigen Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung von der Stadt Aachen.

     

    Allgemeine Informationen und Fristen

    Gemäß § 45 Abs. 6 StVO sind Sie zur Beschaffung, Anbringung, Unterhaltung und Entfernung der angeordneten Verkehrszeichen und -einrichtungen verpflichtet. § 5 b des Straßenverkehrsgesetzes vom 19.12.1952 in der derzeit gültigen Fassung bestimmt, dass Sie alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten zu tragen haben.

    Es dürfen nur die in der Straßenverkehrsordnung beschriebenen Verkehrseinrichtungen und -zeichen verwendet werden. Das verwendete Material muss in einem sicheren und ordnungsgemäßen Zustand sein.

    Die angeordneten Verkehrszeichen sind mind. 4 volle Kalendertage (inkl. dem Aufstelltag) vor Arbeitsbeginn mit den notwendigen Zusatzschildern (zeitliche Befristung / Seitenstreifen) in einer Höhe von mind. 2,20 Meter Unterkante Schild vom Boden auf dem angrenzenden Gehweg aufzustellen. Die dann vorgefundenen Fahrzeuge sind mit Kennzeichen, Fahrzeugtyp und Feststellort (Straße/Hausnummer) zu registrieren. Datum und Uhrzeit sind hierbei zu notieren.

    Das eingerichtete Haltverbot, insbesondere der Standort der Verkehrszeichen, ist täglich zu kontrollieren. Die zum Zeitpunkt der Kontrolle vorgefundenen Fahrzeuge sind mit Kennzeichen, Fahrzeugtyp und Feststellort (Straße / Hausnummer) zu registrieren. Datum und Uhrzeit sind hierbei zu notieren. Das Aufstellen der Schilder ist mit einem Foto entsprechend zu dokumentieren, aus dem auch das Datum ersichtlich ist. Sollten der Stadt Aachen Kosten entstehen, die auf ein nicht gerechtfertigtes Abschleppen zurückzuführen sind, so werden Ihnen diese in Rechnung gestellt.

    Es ist nicht gestattet, nach eigenem Ermessen abzusperren.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_601bd92936241d267cdfd10f6014c81c

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßenverkehr und Sondernutzungen (Aachen-Mitte)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lagerhausstraße 20

    52064 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Straßenverkehr und Sondernutzungen (Aachen-Mitte)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lagerhausstraße 20

    52064 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Einrichtung einer Halteverbotszone können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Die zuständige Stelle erteilt Ihnen nach Antragstellung eine Anordnung. Sie enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen.

    Fristen

    Sie müssen die Halteverbotsschilder mindestens 4 Tage vor dem Umzugstermin aufstellen.

    Kosten

    Hinweise für Aachen

    Kosten für die verkehrsrechtliche Anordnung (exklusive Schilder)
    Temporäres Haltverbot für eine Örtlichkeit innerhalb von Aachen: 20,00 €
    Temporäres Haltverbot für zwei Örtlichkeiten innerhalb von Aachen: 30,00 €

    Die Schilder müssen Sie nach Erhalt der verkehrsrechtlichen Anordnung bei einem Schilderverleih kostenpflichtig mieten, aufstellen (lassen) bzw. entfernen (lassen).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern Ihren Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen.

    Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen. In der Regel müssen Sie jedoch in Vorleistung treten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de