Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone EinrichtungOnline erledigen

    Halteverbotszone einrichten

    Für das Be- und Entladen vor dem Haus bei einem Umzug können Sie eine Halteverbotszone einrichten.

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Wenn die örtlichen Gegebenheiten das problemlose Abstellen eines Umzugsfahrzeuges nicht ermöglichen, dann benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Sie wird grundsätzlich nur für ein Umzugsfahrzeug erteilt. Ausnahmen müssen gesondert begründet werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d1e9f55fdf4994bbddba5d6a1c3a36ad

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verkehrsgewerbliche Genehmigungsverfahren und Ausnahmegenehmigung nach StVO

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: siehe Servicenummern

    Fax: 0221 / 221-26130

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Antragsvordruck
      Dieser kann hier auf der Seite heruntergeladen werden. Sie können aber auch einen formlosen schriftlichen Antrag stellen, der folgende Angaben enthalten muss:
    • Name, Anschrift, Rufnummer, Faxnummer
      Bitte geben Sie an, wo Sie per Telefon oder Fax auch tagsüber erreichbar sind!
    • Umzugsdatum
    • Dauer des Umzugs
      Uhrzeit von ... bis ...
    • Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten
      Wie ist die Verkehrsbeschilderung beziehungsweise örtliche Situation an der Stelle, an der das Umzugsfahrzeug abgestellt werden soll? Gibt es ein Halteverbot, einen Parkscheinautomat, Parkbuchten, oder dergleichen? Für die Errichtung einer mobilen Haltver
    • Angaben zu der Länge der Halteverbotszone
      Ein normaler LKW mit zulässigem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen benötigt etwa 15 Meter.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Einrichtung einer Halteverbotszone können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Die zuständige Stelle erteilt Ihnen nach Antragstellung eine Anordnung. Sie enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen.

    Fristen

    Sie müssen die Halteverbotsschilder mindestens 4 Tage vor dem Umzugstermin aufstellen.

    Kosten

    Hinweise für Köln

    Gebühren für das Einrichten einer mobilen Haltverbotszone:

    • ein/erster Umzugstag 36 Euro
    • jeder weitere Umzugstag zusätzlich 18 Euro
    • bei Einsatz eines Außenaufzuges zusätzlich 14 Euro
    • bei notwendiger Ortsbesichtigung zusätzlich 48 Euro (zuzüglich 6 Euro Fahrtkostenpauschale)
    • bei besonderem Aufwand (Abstimmung mit Polizei oder anderen Ämtern) zusätzlich je angefangene Viertelstunde 12 Euro

    Gebühren für das Abstellen eines Fahrzeuges im Haltverbot/in der Fußgängerzone:

    • ein/erster Umzugstag 28 Euro
    • jeder weitere Umzugstag zusätzlich 14 Euro
    • bei Einsatz eines Außenaufzuges zusätzlich 14 Euro
    • bei notwendiger Ortsbesichtigung zusätzlich 48 Euro (zuzüglich 6 Euro Fahrtkostenpauschale)
    • bei besonderem Aufwand (Abstimmung mit Polizei oder anderen Ämtern) zusätzlich je angefangene Viertelstunde 12 Euro

    Hinweis:

    Sollte eine Änderung der bereits erteilten Ausnahmegenehmigung erforderlich werden, zum Beispiel bei Datums-, Uhrzeit- oder Adressänderungen, so werden hierfür weitere Gebühren in Höhe von 8,50 Euro erhoben.

    Die Verwaltungsgebühr müssen Sie nach Erhalt der Genehmigung überweisen. In der Genehmigung steht ein Kassenzeichen, das Sie bei Überweisung auf das dort ebenfalls genannte Konto angeben müssen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern Ihren Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen.

    Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen. In der Regel müssen Sie jedoch in Vorleistung treten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de