Halteverbotszone einrichten
Beschreibung
Hinweise für Köln
Wenn die örtlichen Gegebenheiten das problemlose Abstellen eines Umzugsfahrzeuges nicht ermöglichen, dann benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Sie wird grundsätzlich nur für ein Umzugsfahrzeug erteilt. Ausnahmen müssen gesondert begründet werden.
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Ansprechpartner
Verkehrsgewerbliche Genehmigungsverfahren und Ausnahmegenehmigung nach StVO
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: siehe Servicenummern
Fax: 0221 / 221-26130
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Antragsvordruck
Dieser kann hier auf der Seite heruntergeladen werden. Sie können aber auch einen formlosen schriftlichen Antrag stellen, der folgende Angaben enthalten muss: - Name, Anschrift, Rufnummer, Faxnummer
Bitte geben Sie an, wo Sie per Telefon oder Fax auch tagsüber erreichbar sind! - Umzugsdatum
- Dauer des Umzugs
Uhrzeit von ... bis ... - Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten
Wie ist die Verkehrsbeschilderung beziehungsweise örtliche Situation an der Stelle, an der das Umzugsfahrzeug abgestellt werden soll? Gibt es ein Halteverbot, einen Parkscheinautomat, Parkbuchten, oder dergleichen? Für die Errichtung einer mobilen Haltver - Angaben zu der Länge der Halteverbotszone
Ein normaler LKW mit zulässigem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen benötigt etwa 15 Meter.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Einrichtung einer Halteverbotszone können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die zuständige Stelle erteilt Ihnen nach Antragstellung eine Anordnung. Sie enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen.
Fristen
Kosten
Hinweise für Köln
Gebühren für das Einrichten einer mobilen Haltverbotszone:
- ein/erster Umzugstag 36 Euro
- jeder weitere Umzugstag zusätzlich 18 Euro
- bei Einsatz eines Außenaufzuges zusätzlich 14 Euro
- bei notwendiger Ortsbesichtigung zusätzlich 48 Euro (zuzüglich 6 Euro Fahrtkostenpauschale)
- bei besonderem Aufwand (Abstimmung mit Polizei oder anderen Ämtern) zusätzlich je angefangene Viertelstunde 12 Euro
Gebühren für das Abstellen eines Fahrzeuges im Haltverbot/in der Fußgängerzone:
- ein/erster Umzugstag 28 Euro
- jeder weitere Umzugstag zusätzlich 14 Euro
- bei Einsatz eines Außenaufzuges zusätzlich 14 Euro
- bei notwendiger Ortsbesichtigung zusätzlich 48 Euro (zuzüglich 6 Euro Fahrtkostenpauschale)
- bei besonderem Aufwand (Abstimmung mit Polizei oder anderen Ämtern) zusätzlich je angefangene Viertelstunde 12 Euro
Hinweis:
Sollte eine Änderung der bereits erteilten Ausnahmegenehmigung erforderlich werden, zum Beispiel bei Datums-, Uhrzeit- oder Adressänderungen, so werden hierfür weitere Gebühren in Höhe von 8,50 Euro erhoben.
Die Verwaltungsgebühr müssen Sie nach Erhalt der Genehmigung überweisen. In der Genehmigung steht ein Kassenzeichen, das Sie bei Überweisung auf das dort ebenfalls genannte Konto angeben müssen.
Hinweise (Besonderheiten)
Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern Ihren Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen.
Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen. In der Regel müssen Sie jedoch in Vorleistung treten.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.01.2021