Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Für das Be- und Entladen vor dem Haus bei einem Umzug können Sie eine Halteverbotszone einrichten.

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Lauf-, Rad- und Motorsportveranstaltungen oder auch Schützenumzüge sowie Feierlichkeiten im öffentlichen Straßenraum stellen zumeist Sondernutzungen von Straßen dar, die einer Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung des Straßenverkehrsamtes bedürfen.

      Erlaubnispflichtig sind in der Regel folgende Veranstaltungen
      • Leichtathletik
      • Motorsport
      • Nachbarschaftsfeste u.ä.
      • Radsport
      • Reitsport
      • Umzüge (Schützen, St. Martin, Karneval)

      Online-Dienste

      URL Online-Dienst

      ID: L100002_2c55e49f00d4059c133cca9069f47b74

      Online erledigen

      Vertrauensniveau

      Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

      weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

      Version

      Technisch geändert am 29.04.2022

      Sprache

      Deutsch

      Sprache: de

      URL Online-Dienst

      ID: L100002_7c472f0e95fcf79ae3ffc39bbfabc62b

      Online erledigen

      Vertrauensniveau

      Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

      weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

      Version

      Technisch geändert am 23.05.2024

      Sprache

      Deutsch

      Sprache: de

      Ansprechpartner

      32/2 Verkehrssicherung

      Adresse

      Hausanschrift

      Rathausmarkt 3

      41747 Viersen

      Kontakt

      Version

      Technisch geändert am 17.11.2021

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Stadt Viersen

      Adresse

      Hausanschrift

      Am Alten Rathaus 1

      41751 Viersen

      Kontakt

      Telefon Festnetz: +4921621010

      E-Mail: strassenverkehr@viersen.de

      Version

      Technisch geändert am 16.06.2023

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      erforderliche Unterlagen

      keine

      Voraussetzungen

      Hinweise für Viersen

      Mindestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung ist ein formloser Antrag, aus dem der Veranstalter, die Strecke bzw. der Zugweg, sowie die Zeiten der Veranstaltung und die etwaige Teilnehmerzahl hervorgehen.

      Diesem sind beizufügen:

      • Nachweis über eine ausreichende Veranstalterhaftpflichtversicherung
      • Veranstaltererklärung
      Versicherungssummen
      Umfang von Haftpflichtversicherungen für Veranstaltungen nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (Randnr. 20-23)
      (Mindestversicherungssummen)

      Veranstaltungen mit Kraftwagen und bei gemischten Veranstaltungen (auch Karnevalsumzüge mit Teilnahme von Kraftfahrzeugen)

      • 500.000 €     für Personenschäden (für die einzelne Person mindestens 150.000 €)
      • 100.000 €     für Sachschäden
      •   20.000 €     für Vermögensschäden

      Veranstaltungen mit Motorrädern und Karts

      • 250.000 €    für Personenschäden (für die einzelne Person mindestens 150.000 €)
      •   50.000 €    für Sachschäden
      •     5.000 €    für Vermögensschäden

      bei Radsportveranstaltungen, anderen Veranstaltungen mit Fahrrädern und sonstigen Veranstaltungen (auch Karnevalsumzüge ohne Teilnahme von Kraftfahrzeugen)

      • 250.000 €    für Personenschäden (für die einzelne Person mindestens 100.000 €)
      •   50.000 €    für Sachschäden
      •     5.000 €     für Vermögensschäden

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Die Einrichtung einer Halteverbotszone können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

      Die zuständige Stelle erteilt Ihnen nach Antragstellung eine Anordnung. Sie enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen.

      Fristen

      Sie müssen die Halteverbotsschilder mindestens 4 Tage vor dem Umzugstermin aufstellen.

      Kosten

      Hinweise für Viersen

      • Es können Gebühren anfallen.
        Zahlungsziel:
        Die Ausnahmegenehmigung des Straßenverkehrsamtes ist, mit Ausnahme der Martinszüge, gebührenpflichtig.

      Hinweise (Besonderheiten)

      Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern Ihren Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen.

      Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen. In der Regel müssen Sie jedoch in Vorleistung treten.

      Gültigkeitsgebiet

      Nordrhein-Westfalen

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.01.2021

      Version

      Technisch geändert am 26.01.2021

      Stichwörter

      Hinweise für Viersen

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de