Halteverbotszone einrichten
Beschreibung
Hinweise für Korschenbroich
Die Ordnungsbehördliche Verordnung enthält Regelungen über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Korschenbroich, wie z. B.:
- allgemeine Verhaltenspflicht
- Schutz der Verkehrsflächen und Anlagen
- Werbung
- wildes Plakatieren
- Tiere
- Verunreinigungsverbot
- Rattenbekämpfung
- Hausnummern
- öffentliche Hinweisschilder
- Brauchtumsfeuer (mehr Details hier)
- Ausnahme von § 10 Abs. 1 und 2 LImSchG; Nutzung von Böllergeräten
- Erlaubnisse, Ausnahmen
Die Verordnung zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung finden Sie im Ratsinformationssystem.
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Ansprechpartner
Sachgebiet Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 613-110
Fax: 02161 613-218
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Stadt Korschenbroich
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +492161 613145
E-Mail: tiefbau@korschenbroich.de
Sachgebiet Bürgerbüro, Wahlen, Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 613-113
Fax: 02161 613-218
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Hinweise für Rhein-Kreis Neuss
Über unser Portal können Sie ausschließlich Ausnahmegenehmigungen für die Gemeinde Rommerskirchen stellen.
Ausnahmegenehmigungen für die kreisangehörigen Städte Neuss, Dormagen, Grevenbroich, Korschenbroich, Kaarst, Jüchen und Meerbusch sind bei der jeweiligen Stadtverwaltung einzureichen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Einrichtung einer Halteverbotszone können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die zuständige Stelle erteilt Ihnen nach Antragstellung eine Anordnung. Sie enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern Ihren Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen.
Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen. In der Regel müssen Sie jedoch in Vorleistung treten.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.01.2021
Stichwörter
Hinweise für Korschenbroich