Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone EinrichtungOnline erledigen

    Halteverbotszone einrichten

    Für das Be- und Entladen vor dem Haus bei einem Umzug können Sie eine Halteverbotszone einrichten.

    Beschreibung

    Hinweise für Grevenbroich

    Wenn Sie zu einem bestimmten Termin eine freie Anfahrtszone etwa für Umzüge oder Baustellenbelieferungen benötigen, können Sie ein vorübergehendes Haltverbot beantragen.

    Ohne vorherige Genehmigung durch die Behörde (verkehrsrechtliche Anordnung) sind Verkehrsschilder nicht gültig und dürfen auch nicht aufgestellt werden. Sobald Sie die Genehmigung bekommen haben, müssen Sie die Haltverbotsschilder selbst beschaffen, aufstellen und nach dem Termin wieder entfernen. 

    Die Haltverbote müssen spätestens am dritten Tag vor dem geplanten Gültigkeitsdatum aufgestellt sein.

    Wenn Sie die Haltverbotsschilder aufstellen, müssen Sie die Kennzeichen und weitere Merkmale der Fahrzeuge notieren, die zu diesem Zeitpunkt dort parken. 

    Tipps bei Umzügen:
    Prüfen Sie, ob Sie die Anfahrtszone selbst freihalten können, indem Sie Ihr eigenes Fahrzeug dort abstellen und die Lücke "reservieren", bis der Möbelwagen kommt.

    Hinweise:

    • Das gewünschte Haltverbot ist zu befristen.
    • Die maximal mögliche Dauer beträgt
      • für Umzüge: 3 Kalendertage
      • für Film- oder Fernsehaufnahmen: 7 Kalendertage
      • für Baustellenbelieferung: 365 Kalendertage

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch geändert am 28.02.2024

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    Deutsch

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    Version

    Technisch geändert am 22.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    SBG - Straßenbau und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 2

    41515 Grevenbroich

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Grevenbroich

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Paul-Edelmann-Straße 2

    41515 Grevenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492181-608-265

    E-Mail: Verkehrslenkung@stadtbetriebe-grevenbroich.de

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Straßenverkehrsamt Neuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Oberstraße 91

    41460 Neuss

    Version

    Technisch geändert am 22.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Grevenbroich

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Paul-Edelmann-Straße 2

    41515 Grevenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492181-608-265

    E-Mail: Verkehrslenkung@stadtbetriebe-grevenbroich.de

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Grevenbroich

    • Sie können das zur Verfügung stehende Antragsformular nutzen oder
      einen formlosen Antrag stellen. Dieser muss Angaben enthalten zu
      • Name der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
      • Anschrift, Straße und Hausnummer
      • Aufstellort
      • Örtlicher Geltungsbereich des Haltverbots (Hausnummernbereich)
      • Wochentag und Uhrzeit (beispielsweise Montag, den … 7.00 bis 17.00 Uhr)
    • gegebenenfalls Handskizze mit genauen Angaben zu Position und Länge des Haltverbots

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Einrichtung einer Halteverbotszone können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Die zuständige Stelle erteilt Ihnen nach Antragstellung eine Anordnung. Sie enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen.

    Fristen

    Sie müssen die Halteverbotsschilder mindestens 4 Tage vor dem Umzugstermin aufstellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern Ihren Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen.

    Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen. In der Regel müssen Sie jedoch in Vorleistung treten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Grevenbroich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de