Halteverbotszone einrichten
Beschreibung
Hinweise für Grevenbroich
Wenn Sie zu einem bestimmten Termin eine freie Anfahrtszone etwa für Umzüge oder Baustellenbelieferungen benötigen, können Sie ein vorübergehendes Haltverbot beantragen.
Ohne vorherige Genehmigung durch die Behörde (verkehrsrechtliche Anordnung) sind Verkehrsschilder nicht gültig und dürfen auch nicht aufgestellt werden. Sobald Sie die Genehmigung bekommen haben, müssen Sie die Haltverbotsschilder selbst beschaffen, aufstellen und nach dem Termin wieder entfernen.
Die Haltverbote müssen spätestens am dritten Tag vor dem geplanten Gültigkeitsdatum aufgestellt sein.
Wenn Sie die Haltverbotsschilder aufstellen, müssen Sie die Kennzeichen und weitere Merkmale der Fahrzeuge notieren, die zu diesem Zeitpunkt dort parken.
Tipps bei Umzügen:
Prüfen Sie, ob Sie die Anfahrtszone selbst freihalten können, indem Sie Ihr eigenes Fahrzeug dort abstellen und die Lücke "reservieren", bis der Möbelwagen kommt.
Hinweise:
- Das gewünschte Haltverbot ist zu befristen.
- Die maximal mögliche Dauer beträgt
- für Umzüge: 3 Kalendertage
- für Film- oder Fernsehaufnahmen: 7 Kalendertage
- für Baustellenbelieferung: 365 Kalendertage
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Grevenbroich
- Sie können das zur Verfügung stehende Antragsformular nutzen oder
einen formlosen Antrag stellen. Dieser muss Angaben enthalten zu- Name der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
- Anschrift, Straße und Hausnummer
- Aufstellort
- Örtlicher Geltungsbereich des Haltverbots (Hausnummernbereich)
- Wochentag und Uhrzeit (beispielsweise Montag, den … 7.00 bis 17.00 Uhr)
- gegebenenfalls Handskizze mit genauen Angaben zu Position und Länge des Haltverbots
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Einrichtung einer Halteverbotszone können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die zuständige Stelle erteilt Ihnen nach Antragstellung eine Anordnung. Sie enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen.
Fristen
Hinweise (Besonderheiten)
Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern Ihren Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen.
Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen. In der Regel müssen Sie jedoch in Vorleistung treten.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.01.2021
Stichwörter
Hinweise für Grevenbroich