Halteverbotszone einrichten
Beschreibung
Hinweise für Velbert
Es besteht die Möglichkeit, sich eine Haltverbotsstrecke für ein Fahrzeug von der Straßenverkehrsbehörde anordnen zu lassen.
Der Antragsteller oder die Antragstellerin bekommt das Recht eingeräumt, an einer gewünschten Stelle eine Haltverbotsbeschilderung aufzustellen. Aus rechtlichen Gründen muss diese Beschilderung 96 Stunden vorher aufgebaut werden. Daher ist es erforderlich, dass der Antrag auf Erteilung einer Haltverbotsstrecke etwa zwei Wochen vorher bei der Straßenverkehrsbehörde eingeht.
Wenn generell das Parken an der gewünschten Stelle durch Verkehrszeichen oder Markierungen untersagt ist, ist ein Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erforderlich (siehe Downloads). Den Antrag können Sie online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per E-Mail oder auf dem Postweg an die "Stadt Velbert, Straßenverkehrsbehörde, Am Lindenkamp 33, 42549 Velbert" senden.
Zwingend ist im unteren Abschnitt des Antrages anzugeben, welche Beschilderung an der betreffenden Örtlichkeit vorhanden ist.
Wenn zum Beispiel der Einsatz eines Lastenaufzuges geplant ist, ist zusätzlich ein Sondernutzungsantrag zu stellen. Da Lastenaufzüge Hindernisse im Verkehrsraum darstellen, sind diese gesondert abzusichern (beispielsweise Leitkegel auf der Fahrbahn oder Warnposten auf dem Gehweg). Hierzu sind entsprechende Angaben im Sondernutzungsantrag zu machen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Velbert
Verfahrensablauf
Die Einrichtung einer Halteverbotszone können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die zuständige Stelle erteilt Ihnen nach Antragstellung eine Anordnung. Sie enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Velbert
Die Schilderaufstellung muss vom Antragsteller oder der Antragstellerin selbst organisiert werden.
Hierfür besteht die Möglichkeit, sich an einen gewerblichen Verkehrssicherer zu wenden (Branchenbuch oder Internet). Diesen finden Sie beispielsweise unter folgenden Stichworten "Haltverbot mieten/buchen Velbert", "Umzugsschilder Velbert", "Verkehrssicherung Velbert/Essen".
Sofern die Beschilderung auf privatem Wege organisiert werden kann, darf diese auch genutzt werden, wenn sie den rechtlichen Vorgaben und Standards entspricht.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.01.2021
Stichwörter
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