Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Halteverbotszone einrichten

    Für das Be- und Entladen vor dem Haus bei einem Umzug können Sie eine Halteverbotszone einrichten.

    Beschreibung

    Hinweise für Velbert

    Es besteht die Möglichkeit, sich eine Haltverbotsstrecke für ein Fahrzeug von der Straßenverkehrsbehörde anordnen zu lassen. 

    Der Antragsteller oder die Antragstellerin bekommt das Recht eingeräumt, an einer gewünschten Stelle eine Haltverbotsbeschilderung aufzustellen. Aus rechtlichen Gründen muss diese Beschilderung 96 Stunden vorher aufgebaut werden. Daher ist es erforderlich, dass der Antrag auf Erteilung einer Haltverbotsstrecke etwa zwei Wochen vorher bei der Straßenverkehrsbehörde eingeht.

    Wenn generell das Parken an der gewünschten Stelle durch Verkehrszeichen oder Markierungen untersagt ist, ist ein Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erforderlich (siehe Downloads). Den Antrag können Sie online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per E-Mail oder auf dem Postweg an die "Stadt Velbert, Straßenverkehrsbehörde, Am Lindenkamp 33, 42549 Velbert" senden.

    Zwingend ist im unteren Abschnitt des Antrages anzugeben, welche Beschilderung an der betreffenden Örtlichkeit vorhanden ist.

    Wenn zum Beispiel der Einsatz eines Lastenaufzuges geplant ist, ist zusätzlich ein Sondernutzungsantrag zu stellen. Da Lastenaufzüge Hindernisse im Verkehrsraum darstellen, sind diese gesondert abzusichern (beispielsweise Leitkegel auf der Fahrbahn oder Warnposten auf dem Gehweg). Hierzu sind entsprechende Angaben im Sondernutzungsantrag zu machen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a8e7cb5e3e36fb11fbe2febc956d056e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Lindenkamp 33

    42549 Velbert

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Einrichtung einer Halteverbotszone können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Die zuständige Stelle erteilt Ihnen nach Antragstellung eine Anordnung. Sie enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen.

    Fristen

    Sie müssen die Halteverbotsschilder mindestens 4 Tage vor dem Umzugstermin aufstellen.

    Kosten

    mindestens EUR 10,20 Die Gebühren ergeben sich aus den kommunalen Satzungen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Velbert

    Die Schilderaufstellung muss vom Antragsteller oder der Antragstellerin selbst organisiert werden.

    Hierfür besteht die Möglichkeit, sich an einen gewerblichen Verkehrssicherer zu wenden (Branchenbuch oder Internet). Diesen finden Sie beispielsweise unter folgenden Stichworten "Haltverbot mieten/buchen Velbert", "Umzugsschilder Velbert", "Verkehrssicherung Velbert/Essen". 

    Sofern die Beschilderung auf privatem Wege organisiert werden kann, darf diese auch genutzt werden, wenn sie den rechtlichen Vorgaben und Standards entspricht.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Velbert

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de