Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Halteverbotszone einrichten

    Für das Be- und Entladen vor dem Haus bei einem Umzug können Sie eine Halteverbotszone einrichten.

    Beschreibung

    Hinweise für Ratingen

    Sie ziehen um und benötigen eine freie Lieferzone für ihren Transporter oder Möbelwagen? Sie können auf Antrag eine zeitlich befristete Halteverbotszone einrichten oder einrichten lassen, wenn die örtlichen Gegebenheiten das problemlose Abstellen eines Umzugsfahrzeuges nicht ermöglichen

    Die Halteverbotszone muss mit amtlichen Verkehrszeichen ausgeschildert werden. Die Aufstellung der Verkehrszeichen muss durch den Antragsteller oder eine von ihm beauftragte Beschilderungsfirma erfolgen.

    Diese Verkehrszeichen dürfen erst aufgestellt werden, wenn eine rechtswirksame verkehrliche Genehmigung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde erteilt wurde, die es dem/der Antragsteller*in erlaubt, ein absolutes Halteverbot, vor dem Haus oder an einem von uns vorgegebenen geeigneten Ort in der unmittelbaren Nähe, aufzustellen. Diese Genehmigung ist mit einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 €, ab dem 2. Tag 25,- €, verbunden.

    Die Verkehrszeichen können nach Vorlage der Genehmigung im Bauhof (Sandstraße 25, Ratingen) ausgeliehen werden. Details finden Sie in der schriftlichen Genehmigung. Die Abholung, Aufstellung und Rückgabe der Verkehrszeichen erfolgt auf eigene Kosten.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2c55e49f00d4059c133cca9069f47b74

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 11.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    61.40- Abteilung Verkehrsplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Stadionring 17

    40878 Ratingen

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Ratingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Minoritenstraße 2-6

    40837 Ratingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49(02102) 550-6138

    E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@ratingen.de

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ratingen

    Es werden zur Erfüllung dieser Dienstleistung folgende Angaben des Antragstellers benötigt:

    • Ihr Name und Vorname, ggf. Firmenname
    • Straße und Hausnummer
    • Postleitzahl und Ort
    • Aufstellungsort - wenn nicht identisch mit dem Wohnort
    • Aufstelldatum (1 Tag mit Datum von Uhrzeit, bis Uhrzeit)
    • Länge in m (meist ca. 15 m für einen Möbel LKW)

    Für den Fall, dass Parken auf dem Gehweg erlaubt ist oder ein Seitenstreifen vorhanden ist, muss das Zusatzzeichen 1052-37 (auf dem Seitenstreifen) aufgestellt werden.

    Die Aufhebung von Behindertenparkplätzen ist nicht zulässig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Einrichtung einer Halteverbotszone können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Die zuständige Stelle erteilt Ihnen nach Antragstellung eine Anordnung. Sie enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen.

    Fristen

    Hinweise für Ratingen

    Für eine fristgerechte Bearbeitung ist eine Beantragung 14 Tage vor dem beantragten Termin des temporären Halteverbots zwingend erforderlich.

    Die Verkehrszeichen (Halteverbotsschilder) müssen mindestens 3 Tage vor dem geplanten Umzugstermin aufgestellt sein.

    Kosten

    mindestens EUR 10,20 Die Gebühren ergeben sich aus den kommunalen Satzungen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern Ihren Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen.

    Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen. In der Regel müssen Sie jedoch in Vorleistung treten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Ratingen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de