Halteverbotszone einrichten
Beschreibung
Hinweise für Ratingen
Sie ziehen um und benötigen eine freie Lieferzone für ihren Transporter oder Möbelwagen? Sie können auf Antrag eine zeitlich befristete Halteverbotszone einrichten oder einrichten lassen, wenn die örtlichen Gegebenheiten das problemlose Abstellen eines Umzugsfahrzeuges nicht ermöglichen
Die Halteverbotszone muss mit amtlichen Verkehrszeichen ausgeschildert werden. Die Aufstellung der Verkehrszeichen muss durch den Antragsteller oder eine von ihm beauftragte Beschilderungsfirma erfolgen.
Diese Verkehrszeichen dürfen erst aufgestellt werden, wenn eine rechtswirksame verkehrliche Genehmigung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde erteilt wurde, die es dem/der Antragsteller*in erlaubt, ein absolutes Halteverbot, vor dem Haus oder an einem von uns vorgegebenen geeigneten Ort in der unmittelbaren Nähe, aufzustellen. Diese Genehmigung ist mit einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 €, ab dem 2. Tag 25,- €, verbunden.
Die Verkehrszeichen können nach Vorlage der Genehmigung im Bauhof (Sandstraße 25, Ratingen) ausgeliehen werden. Details finden Sie in der schriftlichen Genehmigung. Die Abholung, Aufstellung und Rückgabe der Verkehrszeichen erfolgt auf eigene Kosten.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Hinweise für Ratingen
Es werden zur Erfüllung dieser Dienstleistung folgende Angaben des Antragstellers benötigt:
- Ihr Name und Vorname, ggf. Firmenname
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl und Ort
- Aufstellungsort - wenn nicht identisch mit dem Wohnort
- Aufstelldatum (1 Tag mit Datum von Uhrzeit, bis Uhrzeit)
- Länge in m (meist ca. 15 m für einen Möbel LKW)
Für den Fall, dass Parken auf dem Gehweg erlaubt ist oder ein Seitenstreifen vorhanden ist, muss das Zusatzzeichen 1052-37 (auf dem Seitenstreifen) aufgestellt werden.
Die Aufhebung von Behindertenparkplätzen ist nicht zulässig.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Einrichtung einer Halteverbotszone können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die zuständige Stelle erteilt Ihnen nach Antragstellung eine Anordnung. Sie enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen.
Fristen
Hinweise für Ratingen
Für eine fristgerechte Bearbeitung ist eine Beantragung 14 Tage vor dem beantragten Termin des temporären Halteverbots zwingend erforderlich.
Die Verkehrszeichen (Halteverbotsschilder) müssen mindestens 3 Tage vor dem geplanten Umzugstermin aufgestellt sein.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern Ihren Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen.
Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen. In der Regel müssen Sie jedoch in Vorleistung treten.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.01.2021
Stichwörter
Hinweise für Ratingen