Mobiles Haltverbot (Wohnungsumzug, Möbellieferung usw.)
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Ist für eine Maßnahme eine freie Anfahrtszone (z. B. bei Umzug/Möbellieferung für Möbelwagen, Transporter etc.) erforderlich, kann eine vorübergehende mobile Haltverbotstrecke eingerichtet werden, sofern das Parken am geplanten Standort grundsätzlich erlaubt ist. Der Einsatz von seitlich ausfahrenden Fahrzeugstabilisatoren/-stützen (z. B. für Möbelaufzüge/Hubsteiger) ist dabei nicht zulässig und gesondert zu beantragen.
Die Freihaltung des Parkraums für eigene Zwecke muss zeitlich und flächenbezogen (Länge der Haltverbotstrecke) so gering wie möglich gehalten werden.
Amtliche Verkehrszeichen dürfen nur aufgestellt werden und sind auch nur dann rechtswirksam, wenn dem Antragsteller die Genehmigung (verkehrsrechtliche Anordnung) der zuständigen Straßenverkehrsbehörde vorliegt.
Die Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnung muss schriftlich und frühzeitig erfolgen.
(s. Links und Downloads)
Aufstellen der Verkehrszeichen:
Die Haltverbotbeschilderung ist mindestens drei volle Tage vor ihrem Inkrafttreten aufzustellen.
(Aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG 3 C 25.16 vom 24.05.2018 sind Abschleppmaßnahmen zu Lasten des Fahrzeughalters erst am vierten Tag nach Aufstellung der Haltverbote verhältnismäßig und rechtmäßig.)
Die Stadt Wuppertal übernimmt nicht die Aufstellung der Beschilderung. Auch werden keine Verkehrsschilder verliehen.
Für die Aufstellung der Schilder beauftragen Sie bitte - nach Erhalt der verkehrsrechtlichen Anordnung - eine Fachfirma, die sich auf Verkehrssicherung spezialisiert hat.
Die Kosten für die Aufstellung der Beschilderung sind vom Antragsteller zu tragen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wuppertal
Privatpersonen müssen dem Antrag die Kopie eines aktuellen Lichtbildausweises (Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung, Aufenthaltstitel) beifügen. Die Kopie eines Führerscheins ohne Meldebescheinigung oder ein Ausweisdokument ohne Lichtbild wird nicht akzeptiert.
Für die verkehrsrechtliche Anordnung eines Haltverbots wird ein schriftlicher Antrag (siehe Links und Downloads) mit folgenden Angaben benötigt: Konkrete Benennung des Vorhabens (Umzug/Möbellieferung o. ä.), Zeitpunkt/Zeitraum des Vorhabens (Datum und Uhrzeit - von/bis), Örtlichkeit (Straßenname/Hausnummer) und über welche Länge die Haltverbotstrecke erforderlich ist.
Gültig ist die Beschilderung nur, wenn sie rechtzeitig (mind. 3 volle Tage vorher, Aufstelltag zählt nicht mit) aufgestellt wird.
Illegal aufgestellte Verkehrszeichen oder Absperrungen werden aufgrund der formellen Illegalität bei einer Feststellung entfernt.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Einrichtung einer Halteverbotszone können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die zuständige Stelle erteilt Ihnen nach Antragstellung eine Anordnung. Sie enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen.
Fristen
Hinweise für Wuppertal
Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
Kosten
Hinweise für Wuppertal
Gebühren für die verkehrliche Anordnung:
- bis zu 3 Tage: 40,00 €
- ab 4 Tage bis 14 Tage: 60,00 €
- ab 15 Tage: 150,00 €
- Verlängerungen bis zu 3 Tagen kosten eine Zusatzgebühr von 20,00 €
- Sofern der Antragsteller innerhalb der Stadt Wuppertal umzieht (Umzug von - nach, beide Adressen auf Wuppertaler Stadtgebiet), fällt für die verkehrsrechtliche Anordnung nur eine einmalige Gebühr an.
Bei Ortsterminen, Planerstellungen usw. wird je angefangene Stunde und pro Mitarbeiter eine Gebühr von 51,00 € erhoben.
Die Beauftragung einer Firma zur fachgerechten Aufstellung der Verkehrszeichen erfolgt durch den Antragsteller. Hierfür entstehen zusätzliche Kosten.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Wuppertal
Das Antragsformular kann auch als Anlage per Mail übermittelt werden.
Bitte übersenden Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an strassennutzung@stadt.wuppertal.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.01.2021
Stichwörter
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