Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Halteverbotszone einrichten

    Für das Be- und Entladen vor dem Haus bei einem Umzug können Sie eine Halteverbotszone einrichten.

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Eine Übersicht Ihrer Kontaktpersonen finden Sie unter der Rubrik "Antragsannahme und Innendienst" im Telefonbuch der Stadt Essen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_355350f56cb0071593ae804bb1f12586

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Baustellen- und Veranstaltungsmanagement, nördliches Stadtgebiet

    Adresse

    Hausanschrift

    Alfredstraße 163

    45131 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-0

    Fax: +49 201 88-66529

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gebühren und Rechtsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Alfredstraße 163

    45131 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-0

    Fax: +49 201 88-66539

    E-Mail: baustellen@amt66.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Baustellen- und Veranstaltungsmanagement, südliches Stadtgebiet

    Adresse

    Hausanschrift

    Alfredstraße 163

    45131 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-0

    Fax: +49 201 88-66529

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    • Antragsformular
    • Verkehrszeichenplan
    • Verpflichtungserklärung (nur bei privaten Antragstellern)

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen

    § 45 I, VI Straßenverkehrs-Ordnung, Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen

    Verfahrensablauf

    Die Einrichtung einer Halteverbotszone können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Die zuständige Stelle erteilt Ihnen nach Antragstellung eine Anordnung. Sie enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen.

    Fristen

    Hinweise für Essen

    Antragstellung mindestens 15 Tage vor Beginn der Maßnahme. Bei einer notwendigen Aufstellung von Haltverboten ist eine zusätzliche Aufstellfrist von vier Tagen zu berücksichtigen.

    Kosten

    mindestens EUR 10,20 Die Gebühren ergeben sich aus den kommunalen Satzungen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern Ihren Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen.

    Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen. In der Regel müssen Sie jedoch in Vorleistung treten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de