Steuererklärung Informationserteilung

    elektronische Übermittlung der Steuererklärung und Bezug von Steuervordrucken

    Hinweise für Rahden

    Beschreibung

    Hinweise für Rahden

    Die Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Städte und Gemeinden und wird als Gewerbeertragssteuer auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben. Es handelt sich nach § 3 Abgabenordnung um eine Realsteuer.

    Bemessunsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Das zuständige Finanzamt setzt den Messbetrag fest, dieser wird mit dem gültigen Hebesatz der jeweiligen Stadt/Gemeinde multipliziert. Über die zu entrichtende Gewerbesteuer erhält der Abgabepflichtige einen Gewerbesteuerbescheid. 

    Auf die Gewerbesteuer sind vierteljährliche Vorauszahlungen am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. j.J. zu leisten. Die Vorauszahlungen und die endgültige Gewerbesteuer werden jeweils durch einen Gewerbesteuerbescheid festgesetzt. 
     
    Die Höhe der aktuellen Hebesätze wird in der Haushaltssatzung der Stadt Rahden festgesetzt.
     
    Der Hebesatz für die Gewerbesteuer liegt seit 2015 bei 415 Prozent.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 05.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus Nebengebäude - Lange Straße 5

    32369 Rahden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05771 73-0

    Fax: 05771 73-63

    Version

    Technisch geändert am 05.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rahden

    Formulare

    Für die elektronische Übermittlung der Steuererklärung nutzen Sie bitte das Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung unter www.elster.de.

    Steuervordrucke finden Sie auf der Seite des Formular-Management-Systems (FMS) der Bundesfinanzverwaltung: www.formulare-bfinv.de. Für die Steuererklärungen, die gesetzlich angeordnet nur noch elektronisch abgegeben werden dürfen – wie z. B. die Gewerbesteuererklärung – sind allerdings keine Formulare mehr im Formular-Management-System hinterlegt.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rahden

    Rechtsgrundlage(n)

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    • Abgabenordnung (AO)
    • Gewerbesteuergesetz (GewStG)
    • Haushaltssatzungen der Stadt Rahden

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Das Kontaktformular kann bei dieser Dienstleistung nur für allgemeine Anfragen genutzt werden. Über das Kontaktformular werden ausdrücklich keine Einsprüche, Widersprüche oder formgebundene Anträge entgegengenommen. 

    Weitere Informationen

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    Einspruch / Aussetzung der Vollziehung
     
    Den Gewerbesteuermessbescheid können Sie gegebenenfalls mit einem Einspruch beim zuständigen Finanzamt anfechten. Ein evtl. nachfolgendes Klageverfahren wird vor dem Finanzgericht geführt.
     
    Bei ernsthaften Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Gewerbesteuermessbescheides kann die Zahlung der Gewerbesteuer bei Fälligkeit durch Aussetzung der Vollziehung des Gewerbesteuermessbescheides bzw. Gewerbesteuerbescheides gegebenenfalls vermieden werden.  Ein entprechender Antrag ist an das zuständige Finanzamt zu richten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen, Referat IV C 4 am 31.08.2017

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de