elektronische Übermittlung der Steuererklärung und Bezug von Steuervordrucken
Hinweise für Herzogenrath
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Stammbuch
- Personalausweis oder Reisepass
Sie haben Ihre IdNr nicht erhalten oder finden diese nicht?
Sie finden in der Regel Ihre IdNr in den folgenden Dokumenten:
- im Einkommensteuerbescheid oder
- auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung
Finden Sie Ihre IdNr in den genannten Unterlagen nicht, dann können Sie diese über das Eingabeformular des Bundeszentralamts für Steuern anfordern.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgerbüro - Abt. 32.1 Ordnungswesen und Bürgerdienste - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02406 83-0
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herzogenrath
Formulare
Für die elektronische Übermittlung der Steuererklärung nutzen Sie bitte das Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung unter www.elster.de.
Steuervordrucke finden Sie auf der Seite des Formular-Management-Systems (FMS) der Bundesfinanzverwaltung: www.formulare-bfinv.de. Für die Steuererklärungen, die gesetzlich angeordnet nur noch elektronisch abgegeben werden dürfen – wie z. B. die Gewerbesteuererklärung – sind allerdings keine Formulare mehr im Formular-Management-System hinterlegt.
Voraussetzungen
Hinweise für Herzogenrath
Rechtsgrundlage(n)
§§ 80, 80a, 149 Abgabenordnung (AO)
§§ 25, 46 Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 14, 27, 28, 31, 38 Körperschaftsteuergesetz (KStG)
§ 14 a Gewerbesteuergesetz (GewStG)
§ 18 Umsatzsteuergesetz (UStG)
§ 56 Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV)
Verfahrensablauf
Hinweise für Herzogenrath
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter www.elster.de für verschiedene steuerliche Bereiche und Anwendungen.
Wo finde ich Steuervordrucke in Papier?
Soweit Sie nur einzelne Formulare benötigen oder die Vorzüge der elektronischen Übermittlung mit ELSTER nicht nutzen möchten, finden Sie Steuervordrucke im Formular-Management-System (FMS) unter www.formulare-bfinv.de . Für die Steuererklärungen, die gesetzlich angeordnet nur noch elektronisch abgegeben werden dürfen – wie z. B. die Gewerbesteuererklärung – sind allerdings keine Formulare mehr im Formular-Management-System hinterlegt. Papiervordrucke liegen aber auch in jedem Finanzamt aus. Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Steuervordrucken können Sie unter „FAQ“ nachlesen auf der Internetseite: www.formulare-bfinv.de
Wo bekomme ich Formulare für meine Steuererklärung?
Wenn Sie Ihre Steuererklärung auf Papier abgeben möchten, dann können Sie die dafür vorgesehenen Vordrucke im Internet unter www.formulare-bfinv.de abrufen. Papiervordrucke liegen aber auch in jedem Finanzamt aus.
Für die Steuererklärungen, die gesetzlich angeordnet nur noch elektronisch abgegeben werden dürfen – wie z. B. die Gewerbesteuererklärung – sind allerdings keine Formulare mehr im Formular-Management-System hinterlegt.
Wenn Sie Ihre Steuererklärung online abgeben möchten bzw. müssen, dann stehen Ihnen dazu unter www.elster.de alle weiteren Informationen zur Verfügung.
Welche Vorteile bietet die elektronische Einkommensteuererklärung (ELSTER)?
Für die elektronische Steuererklärung können kommerzielle Steuererklärungsprogramme oder das kostenlose Dienstleistungsportal »ELSTER: Ihr Online-Finanzamt« der Finanzverwaltung genutzt werden. Die elektronische Übermittlung bietet aktive Ausfüllhilfen sowie Funktionen zur Steuerberechnung und zum Bescheid Abgleich. Unter www.elster.de befinden sich alle weiteren Informationen zur elektronischen Abgabe einer Steuererklärung.
Wie funktioniert das Dienstleistungsportal »ELSTER: Ihr Online-Finanzamt«?
Das Steuerportal »ELSTER: Ihr Online-Finanzamt« bietet Ihnen die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung Ihrer Steuererklärung. Diese elektronische und zum Teil bereits papierlose Variante der Steuerklärung wird Ihnen kostenlos von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt. Das Steuerportal »ELSTER: Ihr Online-Finanzamt« ist eine Internetportallösung, auf der Online-Dienstleistungen der Steuerverwaltung gebündelt werden. Mit “ELSTER: Ihr Online-Finanzamt“ können viele steuerliche Belange direkt und unkompliziert am PC, Smartphone oder Tablet erledigt werden. Dazu gehören neben der Anleitung zum Ausfüllen der Formulare Funktionen zur papierlosen Übermittlung der Steuererklärung an das Finanzamt, zur Berechnung der auf die erklärten Einkünfte entfallenden Steuer sowie zum Bescheid Abgleich. Unter www.elster.de finden Sie auch weitere Informationen z. B. zur Einkommensteuererklärung, zur Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuererklärung und auch zur Umsatzsteuer-Voranmeldung, zur Zusammenfassenden Meldung, zur Lohnsteuer-Anmeldung, zur Lohnsteuerbescheinigung und zur Kapitalertragsteuer-Anmeldung.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen, Referat IV C 4 am 31.08.2017
Stichwörter
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