Grundstücksvermessung

    Grundstücksvermessung

    Hinweise für Herford

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Worum geht es bei der Dienstleistung?

    Teilungsvermessungen sind notwendig, um bestehende Grundstücke / Flurstücke im Liegenschaftskataster zu zerlegen. Im Rahmen der örtlichen Vermessung werden, soweit notwendig, die bestehenden Grenzen aufgesucht.

    Gemeinsam mit den Eigentümern und zum Beispiel den Erwerbern wird der Verlauf der neuen Grenzen vor Ort festgelegt und die Grenzen mit Grenzzeichen abgemarkt. Alle neu entstehenden Teilflächen erhalten bei der Übernahme in das Liegenschaftskataster eine neue, eigenständige Flurstücksummer.

    Das Ergebnis der Teilungsvermessung teilen wir der Antragstellerin oder dem Antragsteller sowie dem Grundbuchamt mit. Damit können die neuen Flurstücke im Grundbuch eingetragen und das Eigentum zum Beispiel in einem notariellen Kaufvertrag übertragen werden.

    Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

    Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_272e1a98ef6b761b450c8c52c51c122d

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 12.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Vermessungen (Abteilung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausstraße 2

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kataster und Vermessung (Amt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausstraße 2

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kataster und Vermessung (Amt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausstraße 2

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Vermessungen (Abteilung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausstraße 2

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

    Bitte halten Sie Informationen zu Ihrem Grundstück bereit (Gemarkung, Flur, Flurstück).

    Für eine Beurteilung der gewünschten Grundstücksteilung benötigen wir Details zu der neuen Grundstückssituation.

    Formulare

    Hinweise für Herford

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herford

    Eine Grundstücksteilung unterliegt baurechtlichen Bestimmungen. Bei bebauten Grundstücken kann eine Teilungsgenehmigung notwendig sein. Die Beantragung dieser Genehmigung bzw. die Ausstellung der bauordnungsrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung ist Teil unseres Leistungsumfanges.

    Als Eigentümer eines Grundstücks oder Bevollmächtigter können Sie den Vermessungsauftrag erteilen. Mit Einwilligung des Eigentümers kann auch der Erwerber den Vermessungsauftrag erteilen und sich zur Übernahme der Kosten verpflichten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herford

    Während der Auftrag durchgeführt wird, bieten wir umfassende Beratungen an, um Ihre Wünsche und Anforderungen bezüglich der neuen Grenzen zu erfüllen.

    Dabei zeigen wir Ihnen Varianten und Beispiele und die damit verbundenen Kosten.

    Fristen

    Hinweise für Herford

    Es sind keine Fristen zu beachten!

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herford

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herford

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herford

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de