Grundstücksvermessung

    Grundstücksvermessung

    Hinweise für Herford

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Worum geht es bei der Dienstleistung?

    Teilungsvermessungen sind notwendig, um bestehende Grundstücke / Flurstücke im Liegenschaftskataster zu zerlegen. Im Rahmen der örtlichen Vermessung werden, soweit notwendig, die bestehenden Grenzen aufgesucht.

    Gemeinsam mit den Eigentümern und zum Beispiel den Erwerbern wird der Verlauf der neuen Grenzen vor Ort festgelegt und die Grenzen mit Grenzzeichen abgemarkt. Alle neu entstehenden Teilflächen erhalten bei der Übernahme in das Liegenschaftskataster eine neue, eigenständige Flurstücksummer.

    Das Ergebnis der Teilungsvermessung teilen wir der Antragstellerin oder dem Antragsteller sowie dem Grundbuchamt mit. Damit können die neuen Flurstücke im Grundbuch eingetragen und das Eigentum zum Beispiel in einem notariellen Kaufvertrag übertragen werden.

    Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

    Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_272e1a98ef6b761b450c8c52c51c122d

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 12.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Vermessungen (Abteilung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausstraße 2

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kataster und Vermessung (Amt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausstraße 2

    32051 Herford

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    Technisch geändert am 12.09.2023

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    Vermessungen (Abteilung)

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    Hausanschrift

    Amtshausstraße 2

    32051 Herford

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    Technisch geändert am 12.09.2023

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    Deutsch

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    Kataster und Vermessung (Amt)

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    Hausanschrift

    Amtshausstraße 2

    32051 Herford

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

    Bitte halten Sie Informationen zu Ihrem Grundstück bereit (Gemarkung, Flur, Flurstück).

    Für eine Beurteilung der gewünschten Grundstücksteilung benötigen wir Details zu der neuen Grundstückssituation.

    Formulare

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    Voraussetzungen

    Hinweise für Herford

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herford

    Kosten

    Hinweise für Herford

    Die Gebühren für Vermessungsleistungen legen wir mit Hilfe der derzeit gültigen Vermessungskostenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen fest. Wesentliche gebührenbeeinflussende Tatbestände sind Größe und Anzahl der neu entstehenden Flurstücke sowie der Bodenrichtwert.  

    Gerne berechnen wir für Sie in einem Beratungsgespräch vorab die für Sie entstehenden Kosten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herford

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herford

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de