Grundstücksvermessung

    Grundstücksvermessung

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Wenn Unklarheiten über den rechtmäßigen Grenzverlauf bestehen oder der Verlauf der Grundstücksgrenze in der Örtlichkeit nicht erkennbar ist, hilft eine amtliche Grenzanzeige oder eine Grenzvermessung. Die Grundstücksgrenzen werden anhand des Katasternachweises in die Örtlichkeit übertragen.

    Bei einer amtlichen Grenzanzeige werden die Grenzpunkte auf Antrag mit Pflöcken, Kreidezeichen oder ähnlichem kenntlich gemacht. Der ermittelte Sachverhalt wird mit öffentlichem Glauben beurkundet, fehlerhafte bzw. fehlende Grenzzeichen (z.B. Grenzsteine) werden nicht korrigiert bzw. ersetzt.

    Im Rahmen einer Grenzvermessung werden die Grenzen Ihres Grundstücks mit Hilfe der Unterlagen des Liegenschaftskatasters überprüft und wiederhergestellt. Fehlerhafte Grenzzeichen der Grundstücksgrenzen werden korrigiert und fehlende Grenzzeichen ersetzt. Das Ergebnis der Grenzvermessung wird den betroffenen Grundstückseigentümern vor Ort angezeigt, mit der Aufnahme einer Grenzniederschrift beurkundet und in das Liegenschaftskataster übernommen. Dies ist der wesentliche Unterschied zur kostengünstigeren amtlichen Grenzanzeige.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.1.3: Vermessung/Katastererneuerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5241 85-1772

    Fax: +49 5241 85-1792

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    Schriftlicher Antrag des Eigentümers

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Gütersloh

    Die Gebühren richten sich nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW. Die Zahlung erfolgt nach Erhalt des Gebührenbescheides durch Überweisung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gütersloh

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gütersloh

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de