Grundstücksvermessung

    Grundstücksvermessung

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Beschreibung

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Als (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks haben Sie eine Grenzvermessung veranlasst. Die Vermessungsarbeiten - in der Regel durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur ausgeführt - sind abgeschlossen.
    Die Ergebnisse dieser Vermessung werden im Anschluss von der Vermessungsstelle beim Kataster- und Vermessungsamt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht.

    Fragen zu dieser weiteren Bearbeitung sowie allgemein zum Verfahren können Sie über unser Kontaktformular (aufrufbar nach Anmeldung!) direkt an die zuständige Stelle formlos adressieren!

    Beachten Sie bitte din Hinweise unter "Benötigte Unterlagen"!

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_cdbfe1900b4bea4bebebe9fcf09e335c

    Online erledigen

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    Version

    Technisch geändert am 31.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Vermessung

    Adresse

    Hausanschrift

    Zollernstraße 20

    52070 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Aktualisierung Liegenschaftskataster

    Adresse

    Hausanschrift

    Zollernstraße 20

    52070 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Möglichst vollständige Angaben

    • zur Vermessungsstelle, die Vermessung durchgeführt hat
      (mit Ansprechpartner und Geschäftszeichen)
    • zum Grundstück, zu dem die Vermessung beantragt wurde
      (Name Gemarkung, Nummer der Fur, Flurstücksnummer und/ oder
      falls möglich: Anschrift)
    • zum Datum der Vermessung

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de