Grundstücksvermessung
Hinweise für Städteregion Aachen
Beschreibung
Hinweise für Städteregion Aachen
Als (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks haben Sie eine Grenzvermessung veranlasst. Die Vermessungsarbeiten - in der Regel durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur ausgeführt - sind abgeschlossen.
Die Ergebnisse dieser Vermessung werden im Anschluss von der Vermessungsstelle beim Kataster- und Vermessungsamt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht.
Fragen zu dieser weiteren Bearbeitung sowie allgemein zum Verfahren können Sie über unser Kontaktformular (aufrufbar nach Anmeldung!) direkt an die zuständige Stelle formlos adressieren!
Beachten Sie bitte din Hinweise unter "Benötigte Unterlagen"!
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Städteregion Aachen
Möglichst vollständige Angaben
- zur Vermessungsstelle, die Vermessung durchgeführt hat
(mit Ansprechpartner und Geschäftszeichen) - zum Grundstück, zu dem die Vermessung beantragt wurde
(Name Gemarkung, Nummer der Fur, Flurstücksnummer und/ oder
falls möglich: Anschrift) - zum Datum der Vermessung
Formulare
Hinweise für Städteregion Aachen
Voraussetzungen
Hinweise für Städteregion Aachen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Städteregion Aachen
Verfahrensablauf
Hinweise für Städteregion Aachen
Fristen
Hinweise für Städteregion Aachen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Städteregion Aachen
Kosten
Hinweise für Städteregion Aachen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Städteregion Aachen
Weitere Informationen
Hinweise für Städteregion Aachen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Städteregion Aachen