Grundstücksvermessung

    Grundstücksvermessung

    Hinweise für Krefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Die Abteilung Vermessungen erstellt den Amtlichen Lageplan gemäß Verordnung über bautechnische Prüfungen zu Ihrem Baugrundstück auf Grundlage des Liegenschaftskatasters mit dessen rechtmäßigen Grundstücksgrenzen und der örtlich bereits vorhandenen Bebauung.

    Der Amtliche Lageplan gibt Ihnen als Bauherrin oder Bauherrn Sicherheit für die Planung und bietet Nachbarn baurechtlichen Schutz vor unzulässigen Bebauungen. Weitere wichtige Angaben wie zum Beispiel die aktuelle Topographie des Baugrundstücks, Art und Maß von baulichen Nutzungen, Abstandsflächen und Baulasten werden zusammen mit dem geplanten Bauprojekt im Lageplan dargestellt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_befe477f294fb5d28523ba2c06a2b285

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Vermessungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Oberschlesienstraße 16

    47807 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-3810

    E-Mail: vermessungen@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 29.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld

    Lagebezeichnung - Straße und Hausnummer, Katasterbezeichnung - Gemarkung, Flur und Flurstück, Grundbuchbezeichnung - Grundbuchbezirk und Blattnummer

    Formulare

    Hinweise für Krefeld

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld

    • Der Antrag kann persönlich beim Fachbereich 62 - Vermessung, Kataster und Liegenschaften, Abteilung 620, Oberschlesienstraße 16 in 47807 Krefeld
    • Oder per E-Mail an die Adresse vermessungen@krefeld.de.
    • Die Bearbeitungszeit für die Erstellung eines amtlichen Lageplans kann aufgrund von behördlichen Genehmigungen bis zu mehreren Monaten dauern.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Krefeld

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Die Gebühr für einen amtlichen Lageplan wird nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) und deren Kostentarif (Anlage 1 - VermWertKostT) erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Krefeld

    Weitere Informationen

    Hinweise für Krefeld

    Amtliche Lagepläne sind hoheitliche Vermessungen und dürfen nur von Katasterbehörden (wie dem Fachbereich Vermessung, Kataster und Liegenschaften der Stadt Krefeld), öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren und einigen anderen behördlichen Vermessungsstellen ausgeführt werden.

    Hinweise

    Bei der Gebührenermittlung für einen amtlichen Lageplan werden verschieden Faktoren berücksichtigt. Hierbei setzt sich die Höhe der Gebühr unter anderem aus der Grundstücksfläche, dem Bodenrichtwert und den Normalherstellungskosten für geplante Gebäude des Baugrundstücks zusammen.

    Für eine ausführliche Beratung und Prüfung von baurechtlichen und -technischen Vorgaben stehen wir Ihnen zur Verfügung.

    Links
    • Vermessungen
    • Dienstleistung: Gebäudeeinmessung beantragen
    • Datenschutzhinweis Fortführungsvermessung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de