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    vorgesehen zum Löschen - Einbürgerung Genehmigung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Der Begriff Einbürgerung bezeichnet den Erwerb einer bisher fremden Staatsangehörigkeit.

    Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Einbürgerung stellen, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt.

    Den Antrag auf Einbürgerung können Sie direkt bei der zuständigen Stelle, dem Rechts- und Ordnungsamt des Rhein-Sieg-Kreises oder beim Bürgerservice der Stadt Sankt Augustin stellen.
    Nähere Informationen zu den benötigten Unterlagen, den Voraussetzungen und den anfallenden Kosten entnehmen Sie bitte der  Homepage des Rhein-Sieg-Kreises.

    Für die Entgegennahme des ausgefüllten Antragformulars inclusive aller notwendigen Unterlagen sortieren Sie bitte alle Unterlagen im Original und in Kopie (getrennt nach der jeweiligen Person), um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten. Nur vollständige Anträge können dem Rhein-Sieg-Kreis zur weiteren Bearbeitung vorgelegt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241 243-589

    Fax: 02241 24377-589

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de