vorgesehen zum Löschen - Einbürgerung Genehmigung
Hinweise für Monschau
Beschreibung
Hinweise für Monschau
Die Einbürgerung müssen Sie beantragen. Der Antrag steht für Sie als Download bereit. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen die Eltern den Antrag stellen.
Der Antrag wird von hier aus an das Ausländeramt der StädteRegion Aachen weitergeleitet. Die StädteRegion Aachen entscheidet über die Einbürgerung und ist für das Einbürgerungsverfahren zuständig.
Die Stadt Monschau prüft lediglich die Vollständigkeit der Unterlagen und leitet den Antrag weiter.
Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Seite der StädteRegion Aachen unter: Allgemeine Informationen zur Einbürgerung
Downloadbereich
- Einbürgerungsantrag und Hinweise
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen