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    vorgesehen zum Löschen - Einbürgerung Genehmigung

    Hinweise für Monschau

    Beschreibung

    Hinweise für Monschau

    Die Einbürgerung müssen Sie beantragen. Der Antrag steht für Sie als Download bereit. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen die Eltern den Antrag stellen.

    Der Antrag wird von hier aus an das Ausländeramt der StädteRegion Aachen weitergeleitet. Die StädteRegion Aachen entscheidet über die Einbürgerung und ist für das Einbürgerungsverfahren zuständig.

    Die Stadt Monschau prüft lediglich die Vollständigkeit der Unterlagen und leitet den Antrag weiter.

    Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Seite der StädteRegion Aachen unter: Allgemeine Informationen zur Einbürgerung

     

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    • Einbürgerungsantrag und Hinweise

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    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Laufenstraße 84

    52156 Monschau

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Laufenstraße 84

    52156 Monschau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02472 81-241

    Fax: 02472 81-387

    Version

    Technisch geändert am 17.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Monschau

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Monschau

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de