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    Einbürgerung

    Hinweise für Viersen

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    In allen Fragen der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie hier Auskunft und Beratung, z. B. über

    • Voraussetzungen für den Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
    • staatsangehörigkeitsrechtliche Fragen zum Personenkreis der Vertriebenen und Spätaussiedler, ihren Abkömmlingen und Ehegatten
    • Beibehaltungsgenehmigungen, Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
    • Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren
    • Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen als Nachweis des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit (nicht mit Personalausweis oder Reisepass zu verwechseln)
    Staatsangehörigkeit beantragen

    Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger können die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.

    In der Regel müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
    • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis
    • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
    • keine erheblichen Vorstrafen
    • ausreichende finanzielle Sicherung des Lebensunterhaltes für sich und unterhaltsberechtigte Angehörige, ohne auf Leistungen nach SGB (Sozialgesetzbuch) II oder SGB XII angewiesen zu sein
    • Bereitschaft zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
    • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung

    Ehegatten und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen miteingebürgert werden. Für einige Personengruppen gelten besondere Einbürgerungsvoraussetzungen. Nutzen Sie die Beratungsmöglichkeiten der Dienstkräfte der Städte und Gemeinden.

    Antragstellung

    Einbürgerungsanträge sind bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen Ihres Wohnortes (in der Regel bei den Bürgerservicestellen oder Meldeämtern) zu stellen. Entsprechende Antragsformulare liegen dort bereit. Die Dienstkräfte der Städte und Gemeinden beraten Sie über die Einbürgerungsmöglichkeiten, sind bei der Antragstellung behilflich und wirken im ganzen Einbürgerungsverfahren bei der Bearbeitung mit.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ccef6739a489277d03267ddeffaae128

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32/1 Allgemeine Kreisordnungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Viersen

    Formulare

    Hinweise für Viersen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen

    Bei der Antragstellung sind regelmäßig folgende Unterlagen mitzubringen:

    • gültiger Pass mit gültiger Aufenthaltserlaubnis
    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde, ggf. Scheidungsurteil
    • Einkommensnachweis
    • soweit vorhanden ein Nachweis über Deutschkenntnisse (z.B. Schulzeugnisse, Teilnahmebescheinigungen über Deutschkurse)
    • Lebenslauf

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Viersen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Viersen

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Viersen

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises: 25,00 € Einbürgerungsgebühr je Person: 255,00 € für miteinzubürgernde Kinder ohne eigenes Einkommen je Kind: 51,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Viersen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Viersen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de