Sondernutzung von Straßen bei Baumaßnahmen - Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Unna
Allgemein:
Für Baustellen, die den öffentlichen Straßenverkehr beeinflussen bzw. in die öffentliche Verkehrsfläche eingreifen, ist eine verkehrsrechtliche Sondergenehmigung erforderlich. Der Antrag ist zwei Wochen vor Baubeginn zu stellen, da andere betroffene Behörden oder Einrichtungen (Polizei, Feuerwehr, Buslinien, anliegende Betriebe) zu der Genehmigung zu hören sind.
Der Antrag erfolgt formlos mit den Angaben: wann, wo, wie lange, Name und Telefonnummer des Bauleiters bzw. Verantwortlichen. Vom Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung als zuständige Straßenverkehrsbehörde werden dann die Auflagen in Form von zusätzlichen Beschilderungen, erforderlichen Umleitungsstrecken oder Lichtzeichenanlagen erteilt.
Eine Verlängerung der Genehmigung ist gegen Gebühr bis zu zwei Wochen möglich, danach muss die Sachlage neu beurteilt werden.
Jahresbaustellengenehmigung:
Für Firmen, die im Laufe des Jahres im Gehwegbereich kleinere Bauarbeiten zu erledigen haben, z.B. Hausanschlüsse für Telefon, Gas, Wasser, gibt es Sperrgenehmigungen mit der Gültigkeit für ein Kalenderjahr. Der Antrag erfolgt formlos mit den notwendigen Angaben. Die Genehmigung bezieht sich ausschließlich auf das Stadtgebiet Unna.
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Ansprechpartner
Stadt Unna
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +492303/103-365
E-Mail: ordnungsamt@stadt-unna.de
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erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.
- Lageplan (maßstabsgetreu),
- Fotos,
- Skizzen.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können eine Straße ohne Einfluss auf den Verkehr nutzen. Das ist die "sonstige Nutzung", z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren. Die sonstige Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht (Abschluss eines Nutzungsvertrages).
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Unna