Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Sondernutzung von Straßen bei Baumaßnahmen - Erlaubnis beantragen

    Wenn Sie öffentliche Straßen bei Baumaßnahmen nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Unna

    Allgemein:

    Für Baustellen, die den öffentlichen Straßenverkehr beeinflussen bzw. in die öffentliche Verkehrsfläche eingreifen, ist eine verkehrsrechtliche Sondergenehmigung erforderlich. Der Antrag ist zwei Wochen vor Baubeginn zu stellen, da andere betroffene Behörden oder Einrichtungen (Polizei, Feuerwehr, Buslinien, anliegende Betriebe) zu der Genehmigung zu hören sind.
    Der Antrag erfolgt formlos mit den Angaben: wann, wo, wie lange, Name und Telefonnummer des Bauleiters bzw. Verantwortlichen. Vom Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung als zuständige Straßenverkehrsbehörde werden dann die Auflagen in Form von zusätzlichen Beschilderungen, erforderlichen Umleitungsstrecken oder Lichtzeichenanlagen erteilt.

    Eine Verlängerung der Genehmigung ist gegen Gebühr bis zu zwei Wochen möglich, danach muss die Sachlage neu beurteilt werden.

    Jahresbaustellengenehmigung:

    Für Firmen, die im Laufe des Jahres im Gehwegbereich kleinere Bauarbeiten zu erledigen haben, z.B. Hausanschlüsse für Telefon, Gas, Wasser, gibt es Sperrgenehmigungen mit der Gültigkeit für ein Kalenderjahr. Der Antrag erfolgt formlos mit den notwendigen Angaben. Die Genehmigung bezieht sich ausschließlich auf das Stadtgebiet Unna. 

     

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Unna

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59423 Unna

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492303/103-365

    E-Mail: ordnungsamt@stadt-unna.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Straßenverkehrsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59423 Unna

    Version

    Technisch geändert am 31.08.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Unna

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59423 Unna

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492303/103-365

    E-Mail: ordnungsamt@stadt-unna.de

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Straßenverkehrsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59423 Unna

    Version

    Technisch geändert am 31.08.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.

    • Lageplan (maßstabsgetreu),
    • Fotos,
    • Skizzen.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Fristen

    Stellen Sie Ihren Antrag mindestens 2 Wochen vor der geplanten Nutzung.

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können eine Straße ohne Einfluss auf den Verkehr nutzen. Das ist die "sonstige Nutzung", z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren. Die sonstige Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht (Abschluss eines Nutzungsvertrages).

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Unna

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de