Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Sondernutzung von Straßen bei Baumaßnahmen - Erlaubnis beantragen

    Wenn Sie öffentliche Straßen bei Baumaßnahmen nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Privatpersonen wie zum Beispiel private Bauherren können gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) keine Anträge beim Kreis stellen, können aber geeignete Unternehmen (etwa Bau- oder Verkehrssicherungsunternehmen) beauftragen. Der Gesetzgeber möchte so sicherstellen, dass angeordnete Maßnahmen fachgerecht und für Verkehrsteilnehmer sicher umgesetzt werden. 

    Der Kreis erlässt Anordnungen auf Antrag für Arbeiten im gesamten Kreisgebiet mit Ausnahme der Stadtgebiete von Soest, Lippstadt, Werl und Warstein. Wer ohne gültige Anordnung eine Arbeitsstelle errichtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. 

    Die verkehrsrechtliche Anordnung regelt, wie Unternehmen eine Arbeitsstelle gegenüber dem öffentlichen Verkehrsraum absperren und absichern müssen. Arbeitsstellen sind so zu planen, dass ihre Dauer und räumliche Ausdehnung den normalen Verkehr möglichst wenig beeinflussen.

    Antrag rechtzeitig stellen

    Anträge für eine verkehrsrechtliche Anordnung müssen spätestens 14 Tage vor Beginn der Baumaßnahme beim Kreis eingehen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3801843528393b04e80535a2bf177c9f

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    Version

    Technisch geändert am 11.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßenbau und Straßenverwaltung

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Straßenbau und Straßenverwaltung

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    • Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung
    • Lageplan oder Ortsplanausschnitt mit markiertem Baufeld
    • Verkehrszeichenplan: Als Verkehrszeichenplan können entweder den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten entsprechende oder angepasste Regelpläne gemäß der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) verwendet oder spezielle Beschilderungspläne erstellt werden.
    • Qualifizierungsnachweis der für die Verkehrssicherung verantwortlichen Person gemäß der RSA 21

    Formulare

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    • Straßenverkehrsordnung (StVO)
    • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
    • Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Fristen

    Stellen Sie Ihren Antrag mindestens 2 Wochen vor der geplanten Nutzung.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    Die Bearbeitung eines Antrags kann bis zu zwei Wochen dauern, da häufig weitere Institutionen wie zum Beispiel Verkehrsbetriebe mitwirken.

    Kosten

    Hinweise für Soest

    Für die Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung werden Gebühren zwischen 40 Euro und maximal 767 Euro erhoben. Die Höhe der Gebühr hängt von mehreren Faktoren ab: 

    • Umfang und Dauer der Arbeiten
    • Art und Umfang gesetzlich geforderter Anhörungen und Abstimmungen 
    • ob ein Regel-/Verkehrszeichenplan mit dem Antrag eingereicht wurde, zu fertigen oder zu ändern ist

    Zahlungsarten:

    • Überweisung
    • Bar- oder EC-Kartenzahlung im Bürgerservice

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können eine Straße ohne Einfluss auf den Verkehr nutzen. Das ist die "sonstige Nutzung", z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren. Die sonstige Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht (Abschluss eines Nutzungsvertrages).

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Soest

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de