Sondernutzung von Straßen bei Baumaßnahmen - Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Soest
Privatpersonen wie zum Beispiel private Bauherren können gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) keine Anträge beim Kreis stellen, können aber geeignete Unternehmen (etwa Bau- oder Verkehrssicherungsunternehmen) beauftragen. Der Gesetzgeber möchte so sicherstellen, dass angeordnete Maßnahmen fachgerecht und für Verkehrsteilnehmer sicher umgesetzt werden.
Der Kreis erlässt Anordnungen auf Antrag für Arbeiten im gesamten Kreisgebiet mit Ausnahme der Stadtgebiete von Soest, Lippstadt, Werl und Warstein. Wer ohne gültige Anordnung eine Arbeitsstelle errichtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.
Die verkehrsrechtliche Anordnung regelt, wie Unternehmen eine Arbeitsstelle gegenüber dem öffentlichen Verkehrsraum absperren und absichern müssen. Arbeitsstellen sind so zu planen, dass ihre Dauer und räumliche Ausdehnung den normalen Verkehr möglichst wenig beeinflussen.
Antrag rechtzeitig stellen
Anträge für eine verkehrsrechtliche Anordnung müssen spätestens 14 Tage vor Beginn der Baumaßnahme beim Kreis eingehen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Soest
- Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung
- Lageplan oder Ortsplanausschnitt mit markiertem Baufeld
- Verkehrszeichenplan: Als Verkehrszeichenplan können entweder den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten entsprechende oder angepasste Regelpläne gemäß der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) verwendet oder spezielle Beschilderungspläne erstellt werden.
- Qualifizierungsnachweis der für die Verkehrssicherung verantwortlichen Person gemäß der RSA 21
Formulare
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Soest
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Soest
Die Bearbeitung eines Antrags kann bis zu zwei Wochen dauern, da häufig weitere Institutionen wie zum Beispiel Verkehrsbetriebe mitwirken.
Kosten
Hinweise für Soest
Für die Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung werden Gebühren zwischen 40 Euro und maximal 767 Euro erhoben. Die Höhe der Gebühr hängt von mehreren Faktoren ab:
- Umfang und Dauer der Arbeiten
- Art und Umfang gesetzlich geforderter Anhörungen und Abstimmungen
- ob ein Regel-/Verkehrszeichenplan mit dem Antrag eingereicht wurde, zu fertigen oder zu ändern ist
Zahlungsarten:
- Überweisung
- Bar- oder EC-Kartenzahlung im Bürgerservice
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können eine Straße ohne Einfluss auf den Verkehr nutzen. Das ist die "sonstige Nutzung", z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren. Die sonstige Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht (Abschluss eines Nutzungsvertrages).
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021