Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Sondernutzungserlaubnis im Rahmen von Baustellen

    Wenn Sie öffentliche Straßen bei Baumaßnahmen nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Für eine Baustelleneinrichtung ist vorrangig vorhandene Privatfläche zu nutzen. Sollte dies nicht möglich sein, ist für die Inanspruchnahme der öffentlichen Wegefläche (Gehweg, Parkstreifen oder Parkbucht) ein Antrag auf Sondernutzung zu stellen.

    Auf dieser Seite können Sie, digital über das Serviceportal der Stadt Dortmund oder alternativ mittels des unter "Online Services und Formular" zu findenden PDF-Antragsvordruck, einen "Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis im Rahmen von Baustellen" stellen. Dieser kann sich bspw. auf das Aufstellen eines Baugerüsts mit oder ohne Tunnel, das Lagern von Baustoffen, das Einrichten eines Bauzauns o. ä. beziehen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8f261aff93ed1312f44481a6a9ce41be

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    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Straßenverkehrsbehörde - Baustellenmanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Königswall 14

    44137 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-25481

    Fax: +49 231 50-25481

    E-Mail: sondernutzung-baustellen@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 03.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.

    • Lageplan (maßstabsgetreu),
    • Fotos,
    • Skizzen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund

    • Vorrangig zu nutzende Privatfläche reicht nicht aus / ist nicht vorhanden
    • Öffentliche Gegebenheiten müssen für die Aufstellung ausreichen (breite Gehwege)
    • Die beantragte Sondernutzung darf den öffentlichen Verkehr nicht beeinflussen, behindern und/oder blockieren
    • Bitte beachten Sie, dass bei einem beabsichtigten Aufstellen eines Baugerüsts zwingend eine Gerüstbaufirma zu beauftragen und innerhalb der Antragstellung zu nennen ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    • §§ 18 f. Straßen- und Wegegesetz NRW
    • Sondernutzungssatzung der Stadt Dortmund

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Fristen

    Hinweise für Dortmund

    Der Antrag auf Sondernutzungserlaubnis im öffentlichen Straßenraum muss bei der Straßenverkehrsbehörde rechtzeitig - mindestens jedoch 2 Wochen vor Aufstellung, vollständig ausgefüllt mit allen notwendigen Unterlagen eingereicht werden.

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    Im Falle der Sondererlaubniserteilung fallen Gebühren gemäß des "Gebührentarifs zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Dortmundmit folgender Zoneneinteilung des Stadtgebietes Dortmund" an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können eine Straße ohne Einfluss auf den Verkehr nutzen. Das ist die "sonstige Nutzung", z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren. Die sonstige Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht (Abschluss eines Nutzungsvertrages).

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de