Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Sondernutzung (Arbeits- oder Bauvorhaben)

    Hinweise für Delbrück

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    Beschreibung

    Hinweise für Delbrück

    Es gibt verschiedene Arten von Sondernutzungen. Für die folgenden Arbeits-/Baustellenbereiche ist im öffentlichen Verkehrsraum eine Sondernutzungserlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung notwendig:

    • Materiallagerungen

    • Aushub

    • Geräte usw.

    • Dach-, Fassaden- und Abbrucharbeiten an Bauwerken

    • Bau-, Werkstatt-, Toilettenwagen, usw.

    • Container

    • Wechselbehälter

    • Hubarbeitsbühnen

    • Bau- und Autokrane

    • Aufzüge, Schrägaufzüge

    • Schuttrutschen

    • Bauzäune

    • Gerüste, Durchlaufgerüste

    • Fußgängertunnel

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2c55e49f00d4059c133cca9069f47b74

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Himmelreichallee 20

    33129 Delbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05250 / 996-0

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Delbrück

    Adresse

    Hausanschrift

    Springpatt 3

    33129 Delbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +495250996278

    E-Mail: lars.david@delbrueck.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Delbrück

    Bitte teilen Sie den genauen Aufstellungsort, den Zeitraum sowie die Größe der in Anspruch genommenen Fläche mit. Vorteilhaft ist das Beifügen eines Lageplanes, in dem der genaue Ort der Sondernutzung eingezeichnet ist.

    Bei der Beantragung von Sondernutzungen ist der Nachweis der Schulung für die Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) erforderlich.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Fristen

    Stellen Sie Ihren Antrag mindestens 2 Wochen vor der geplanten Nutzung.

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können eine Straße ohne Einfluss auf den Verkehr nutzen. Das ist die "sonstige Nutzung", z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren. Die sonstige Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht (Abschluss eines Nutzungsvertrages).

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Delbrück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de