Sondernutzung von Straßen bei Baumaßnahmen - Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Minden
Wenn Sie eine Straße über den allgemein üblichen Gebrauch für besondere Zwecke in Anspruch nehmen wollen, erteilen wir Ihnen die dafür notwendige Sondernutzungserlaubnis. Häufige Anwendungsfälle sind z.B. das Aufstellen von Gerüsten oder auch Schuttmulden im öffentlichen Verkehrsraum. Die verkehrlichen Verhältnisse müssen dies natürlich zulassen und Gefährdungen dürfen dadurch nicht entstehen. Oft zieht eine Sondernutzungserlaubnis auch einen Antrag auf eine Verkehrsrechtliche Anordnung mit sich, da Straßen gesperrt werden müssen oder eingeengt werden. Die Erlaubnis für die Sondernutzung wird auf Zeit oder Widerruf erteilt und kann auch mit Auflagen verbunden werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.
- Lageplan (maßstabsgetreu),
- Fotos,
- Skizzen.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können eine Straße ohne Einfluss auf den Verkehr nutzen. Das ist die "sonstige Nutzung", z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren. Die sonstige Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht (Abschluss eines Nutzungsvertrages).
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021