Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Sondernutzung von Straßen bei Baumaßnahmen - Erlaubnis beantragen

    Wenn Sie öffentliche Straßen bei Baumaßnahmen nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Bei der Durchführung von Bauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum (dazu gehören - neben dem Straßenraum - auch Rad- und Gehwege) wird auf den Straßenverkehr eingewirkt.

    In aller Regel werden hierdurch veränderte Verkehrsregelungen, mindestens jedoch Gefahrenzeichen und Absperrungen erforderlich. Diese dürfen nicht von Dritten (zum Beispiel der ausführenden Baufirma) eigenmächtig angebracht werden, sondern sie sind in jedem Fall zuvor von der Straßenverkehrsbehörde anzuordnen. Zu diesem Zweck muss die Maßnahme von der Baufirma eindeutig bezeichnet werden, es ist auch ein brauchbarer Vorschlag für die Beschilderung (Regelplan benennen, Verkehrszeichenplan) beizufügen.

    Der Antrag ist rechtzeitig, in der Regel 2 Wochen zuvor, bei der Straßenverkehrsbehörde einzureichen.

     

    Verkehrsanordnungen und Ausnahmegenehmigungen erteilt gemäß §§ 45,46 Straßenverkehrsordnung die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde. Grundsätzlich ist nur die Straßenverkehrsbehörde für Verkehrsregelungen zuständig.

     

    Zuständige Stellen können jedoch hiervon abweichend auch die verschiedenen Baulastträger sein (zum Beispiel Landesbetrieb Strassen NW), nämlich dann, wenn sie Baumaßnahmen an eigenen Straßen durchführen.

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

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    Version

    Technisch geändert am 24.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Infrastrukturmanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwarzer Weg 6

    32549 Bad Oeynhausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Telefon: 05731/14 - 2107

    Fax: Fax: 05731/14 - 82107

    E-Mail: j.mueller@badoeynhausen.de

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bad Oeynhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostkorso 8

    32545 Bad Oeynhausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +495731143310

    E-Mail: ordnungsamt@badoeynhausen.de

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2022

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    Stadt Bad Oeynhausen

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    Ostkorso 8

    32545 Bad Oeynhausen

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    E-Mail: ordnungsamt@badoeynhausen.de

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    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Es ist ein Antrag zu stellen.

    Beizufügen sind

    • ggf. Vorschlag des/der anzuwendenden Regelplans /- pläne
    • angepasste Verkehrszeichenpläne
    • eine Stellungnahme des betroffenen Baulastträgers (Gemeinde, Stadt, Kreis oder Straßen.NRW und die Polizei)
    • ein Lageplan
    • Stellungnahmen von Linienverkehrsträgern und Bahnunternehmen (falls betroffen).
    • Zertifikat über die Teilnahme des verantwortlichen Bauleiters an einem ZTV-SA Lehrgang.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Fristen

    Stellen Sie Ihren Antrag mindestens 2 Wochen vor der geplanten Nutzung.

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Die Kosten belaufen sich auf 10,20 bis 767,00 Euro.

    Im Einzelfall fallen höhere Gebühren an, wenn Unterlagen unklar oder unvollständig sind, der Antrag kurzfristig gestellt wird, oder der Beschilderungsvorschlag untauglich ist und dadurch ein Ortstermin durch die Behörde erforderlich wird.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können eine Straße ohne Einfluss auf den Verkehr nutzen. Das ist die "sonstige Nutzung", z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren. Die sonstige Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht (Abschluss eines Nutzungsvertrages).

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de