Sondernutzung von Straßen bei Baumaßnahmen - Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Bad Oeynhausen
Bei der Durchführung von Bauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum (dazu gehören - neben dem Straßenraum - auch Rad- und Gehwege) wird auf den Straßenverkehr eingewirkt.
In aller Regel werden hierdurch veränderte Verkehrsregelungen, mindestens jedoch Gefahrenzeichen und Absperrungen erforderlich. Diese dürfen nicht von Dritten (zum Beispiel der ausführenden Baufirma) eigenmächtig angebracht werden, sondern sie sind in jedem Fall zuvor von der Straßenverkehrsbehörde anzuordnen. Zu diesem Zweck muss die Maßnahme von der Baufirma eindeutig bezeichnet werden, es ist auch ein brauchbarer Vorschlag für die Beschilderung (Regelplan benennen, Verkehrszeichenplan) beizufügen.
Der Antrag ist rechtzeitig, in der Regel 2 Wochen zuvor, bei der Straßenverkehrsbehörde einzureichen.
Verkehrsanordnungen und Ausnahmegenehmigungen erteilt gemäß §§ 45,46 Straßenverkehrsordnung die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde. Grundsätzlich ist nur die Straßenverkehrsbehörde für Verkehrsregelungen zuständig.
Zuständige Stellen können jedoch hiervon abweichend auch die verschiedenen Baulastträger sein (zum Beispiel Landesbetrieb Strassen NW), nämlich dann, wenn sie Baumaßnahmen an eigenen Straßen durchführen.
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Ansprechpartner
Infrastrukturmanagement
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Telefon: 05731/14 - 2107
Fax: Fax: 05731/14 - 82107
E-Mail: j.mueller@badoeynhausen.de
Stadt Bad Oeynhausen
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bad Oeynhausen
Es ist ein Antrag zu stellen.
Beizufügen sind
- ggf. Vorschlag des/der anzuwendenden Regelplans /- pläne
- angepasste Verkehrszeichenpläne
- eine Stellungnahme des betroffenen Baulastträgers (Gemeinde, Stadt, Kreis oder Straßen.NRW und die Polizei)
- ein Lageplan
- Stellungnahmen von Linienverkehrsträgern und Bahnunternehmen (falls betroffen).
- Zertifikat über die Teilnahme des verantwortlichen Bauleiters an einem ZTV-SA Lehrgang.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bad Oeynhausen
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Bad Oeynhausen
Die Kosten belaufen sich auf 10,20 bis 767,00 Euro.
Im Einzelfall fallen höhere Gebühren an, wenn Unterlagen unklar oder unvollständig sind, der Antrag kurzfristig gestellt wird, oder der Beschilderungsvorschlag untauglich ist und dadurch ein Ortstermin durch die Behörde erforderlich wird.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können eine Straße ohne Einfluss auf den Verkehr nutzen. Das ist die "sonstige Nutzung", z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren. Die sonstige Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht (Abschluss eines Nutzungsvertrages).
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021