Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Sondernutzung von Straßen bei Baumaßnahmen - Erlaubnis beantragen

    Wenn Sie öffentliche Straßen bei Baumaßnahmen nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Löhne

    Wenn Sie Tiefbauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum durchführen wollen, benötigen Sie neben einer verkehrsrechtlichen Anordnung eine Aufbruch-
    genehmigung vom Straßenbaulastträger.

    Wo beantrage ich die Genehmigung?

    Handelt es sich um Bauarbeiten auf dem Stadtgebiet Löhne, beantragen Sie die Genehmigung bei der Verkehrsbehörde Löhne.

    Was ist zu beachten, wenn die Arbeiten den Straßenverkehr beeinträchtigen?

    Wirken sich Ihre Arbeiten auf den Straßenverkehr aus, teilt Ihnen die Verkehrsbehörde mit,

    • wie die Arbeitsstelle abgesperrt und gekennzeichnet werden muss,
    • ob und wie der Verkehr beschränkt, geleitet und geregelt werden muss und
    • wie Umleitungsstrecken gekennzeichnet werden sollen, falls diese notwendig sind.

    Diese Arbeiten dürfen nur von einem qualifizierten Bauunternehmen durchgeführt werden.

    Voraussetzungen

    Vor Beginn von Arbeiten, die den Straßenverkehr betreffen, muss das ausführende Bauunternehmen eine Genehmigung von der Verkehrsbehörde erhalten.

    Eine verkehrsrechtliche Anordnung wird benötigt:

    • bei Fahrbahnvollsperrung oder -teilsperrung und
    • bei Arbeiten, die sich auf Rad- oder Gehwege auswirken.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    66.21 Verkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichstraße 18

    32584 Löhne

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Löhne

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichstraße 18

    32584 Löhne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +495732975281

    E-Mail: h.kammerlander@stadtwerke-loehne.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Löhne

    Formgebundener Antrag mit

    • Angaben zur Art und Dauer der Arbeiten
    • Angaben zum Umfang der Verkehrsbeeinträchtigungen während und außerhalb der Arbeitszeit (zum Beispiel Straßenvoll- oder -teilsperrung, Geh- oder Radwegsperrung)
    • Angaben zur verantwortlichen Bauleiterin oder zum verantwortlichen Bauleiter mit Rufnummer, unter der sie oder er während und nach der Arbeitszeit erreichbar ist
    • Lageplan oder Stadtplanausschnitt mit markierter Baustelle
    • Fachkundenachweis über die Teilnahme an einem Seminar zur Sicherung von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken
    • signaltechnischen Unterlagen, wenn eine Lichtzeichenanlage verwendet werden soll
    • Qualifikationsnachweis nach MVAS 99

    Bauunternehmen müssen zusätzlich Verkehrszeichenpläne beifügen. Dazu verwenden sie entweder den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten angepasste Regelpläne oder erstellen besondere Beschilderungspläne. Es ist sinnvoll, bei größeren Bauvorhaben die Bauablaufbeschreibung beizufügen, um die Maßnahme zu erläutern.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Löhne

    • § 45 Absatz 1 Satz 2 Ziffer 1 sowie Absätze 3, 6 und 7 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
    • Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)
    • Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA)
    • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
    • Gebührenordnung Verkehrssicherung des Kreises Herford

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Fristen

    Hinweise für Löhne

    Stellen Sie den Antrag bitte spätestens zwei Wochen bevor die Arbeiten beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Löhne

    Stellen Sie Ihren Antrag bitte nach Möglichkeit per E-Mail oder Wirtschafts-Service-Portal.NRW. Sie brauchen nicht persönlich vorbeizukommen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Löhne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de