Sondernutzung von Straßen bei Baumaßnahmen - Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Löhne
Wenn Sie Tiefbauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum durchführen wollen, benötigen Sie neben einer verkehrsrechtlichen Anordnung eine Aufbruch-
genehmigung vom Straßenbaulastträger.
Wo beantrage ich die Genehmigung?
Handelt es sich um Bauarbeiten auf dem Stadtgebiet Löhne, beantragen Sie die Genehmigung bei der Verkehrsbehörde Löhne.
Was ist zu beachten, wenn die Arbeiten den Straßenverkehr beeinträchtigen?
Wirken sich Ihre Arbeiten auf den Straßenverkehr aus, teilt Ihnen die Verkehrsbehörde mit,
- wie die Arbeitsstelle abgesperrt und gekennzeichnet werden muss,
- ob und wie der Verkehr beschränkt, geleitet und geregelt werden muss und
- wie Umleitungsstrecken gekennzeichnet werden sollen, falls diese notwendig sind.
Diese Arbeiten dürfen nur von einem qualifizierten Bauunternehmen durchgeführt werden.
Voraussetzungen
Vor Beginn von Arbeiten, die den Straßenverkehr betreffen, muss das ausführende Bauunternehmen eine Genehmigung von der Verkehrsbehörde erhalten.
Eine verkehrsrechtliche Anordnung wird benötigt:
- bei Fahrbahnvollsperrung oder -teilsperrung und
- bei Arbeiten, die sich auf Rad- oder Gehwege auswirken.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Löhne
Formgebundener Antrag mit
- Angaben zur Art und Dauer der Arbeiten
- Angaben zum Umfang der Verkehrsbeeinträchtigungen während und außerhalb der Arbeitszeit (zum Beispiel Straßenvoll- oder -teilsperrung, Geh- oder Radwegsperrung)
- Angaben zur verantwortlichen Bauleiterin oder zum verantwortlichen Bauleiter mit Rufnummer, unter der sie oder er während und nach der Arbeitszeit erreichbar ist
- Lageplan oder Stadtplanausschnitt mit markierter Baustelle
- Fachkundenachweis über die Teilnahme an einem Seminar zur Sicherung von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken
- signaltechnischen Unterlagen, wenn eine Lichtzeichenanlage verwendet werden soll
- Qualifikationsnachweis nach MVAS 99
Bauunternehmen müssen zusätzlich Verkehrszeichenpläne beifügen. Dazu verwenden sie entweder den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten angepasste Regelpläne oder erstellen besondere Beschilderungspläne. Es ist sinnvoll, bei größeren Bauvorhaben die Bauablaufbeschreibung beizufügen, um die Maßnahme zu erläutern.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Löhne
- § 45 Absatz 1 Satz 2 Ziffer 1 sowie Absätze 3, 6 und 7 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)
- Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Gebührenordnung Verkehrssicherung des Kreises Herford
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Fristen
Hinweise für Löhne
Stellen Sie den Antrag bitte spätestens zwei Wochen bevor die Arbeiten beginnen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Löhne
Stellen Sie Ihren Antrag bitte nach Möglichkeit per E-Mail oder Wirtschafts-Service-Portal.NRW. Sie brauchen nicht persönlich vorbeizukommen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Löhne