Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Sondernutzung von Straßen

    Wenn Sie öffentliche Straßen bei Baumaßnahmen nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

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    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.4.3: Straßenbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Reckenberg 2

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Verl

    Adresse

    Hausanschrift

    Paderborner Straße 5

    33415 Verl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +495246961173

    E-Mail: andrea.majhenic@verl.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    2.2.4: Verkehrslenkung

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-1200

    Fax: 05241 85-31200

    E-Mail: verkehrssicherung@kreis-guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    2.2.4: Verkehrslenkung

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-1200

    Fax: 05241 85-31200

    E-Mail: verkehrssicherung@kreis-guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Paderborner Str. 5

    33415 Verl

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Fristen

    Hinweise für Gütersloh


    Der Antrag ist grundsätzlich rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zu stellen, möglichst 7 Tage vor Beginn der Arbeiten.

    Sollte aufgrund der kurzfristigen Antragstellung eine Bearbeitungszeit von weniger als 5 Tagen entstehen, wird zusätzlich ein Eilzuschlag in Höhe von 100,00 € fällig.

    Die Bearbeitung kann je nach Umfang bis zu zwei Wochen dauern.

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können eine Straße ohne Einfluss auf den Verkehr nutzen. Das ist die "sonstige Nutzung", z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren. Die sonstige Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht (Abschluss eines Nutzungsvertrages).

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de