Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Sondernutzung von Straßen bei Baumaßnahmen - Erlaubnis beantragen

    Wenn Sie öffentliche Straßen bei Baumaßnahmen nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Baustellensicherung

    Wenn öffentlicher Verkehrsraum, z.B. Straßen, Wege und Plätze, für Bauarbeiten in Anspruch genommen werden soll, ist eine Genehmigung (Anordnung) der Straßenverkehrsbehörde erforderlich.

    Der betreffende Bereich ist durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nach Vorgabe der Straßenverkehrsbehörde abzusichern. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Baumaßnahmen in, auf oder neben der Straße handelt.

    Die Genehmigung (Anordnung) ist mit beigefügtem Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Gütersloh zu beantragen.

    Verkehrshindernisse

    Auch wenn öffentlicher Verkehrsraum z.B. als Lagerplatz in Anspruch genommen werden soll, ist eine Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Dazu zählen Baumaterial, Geräte, Container, mobile Toiletten, Arbeitsbühnen, Gerüste, Aufzüge oder ähnliches. Mit der Ausnahmegenehmigung wird gleichzeitig festgelegt,
    wie dieses "Verkehrshindernis" zu sichern ist.

    Die Ausnahmegenehmigung ist mit unten angehangenen Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Gütersloh zu beantragen.

     

    Ausnahme

    Die Genehmigung (Anordnung) für Straßen, Wege und Plätze in Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock, Verl ist bei der jeweiligen Stadtverwaltung zu beantragen.

     

    Ein persönlicher Besuch für die Antragstellung ist nicht erforderlich.

    Der Antrag kann per Post oder per E-mail gestellt werden.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_78d9cbe314e25ddb5550d417161a50a0

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.4.3: Straßenbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Reckenberg 2

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    2.2.4: Verkehrslenkung

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5241 85-1200

    Fax: +49 5241 85-31200

    E-Mail: verkehrssicherung@kreis-guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    2.2.4: Verkehrslenkung

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5241 85-1200

    Fax: +49 5241 85-31200

    E-Mail: verkehrssicherung@kreis-guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    1. Antrag für die verkehrsrechtliche Anordnung
    2. Verkehrszeichenplan
    3. Lageplan / Luftbild

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Fristen

    Hinweise für Gütersloh


    Der Antrag ist grundsätzlich rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zu stellen, möglichst 7 Tage vor Beginn der Arbeiten.

    Sollte aufgrund der kurzfristigen Antragstellung eine Bearbeitungszeit von weniger als 5 Tagen entstehen, wird zusätzlich ein Eilzuschlag in Höhe von 100,00 € fällig.

    Die Bearbeitung kann je nach Umfang bis zu zwei Wochen dauern.

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können eine Straße ohne Einfluss auf den Verkehr nutzen. Das ist die "sonstige Nutzung", z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren. Die sonstige Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht (Abschluss eines Nutzungsvertrages).

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Gütersloh

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de