Sondernutzung von Straßen bei Baumaßnahmen - Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Baustellensicherung
Wenn öffentlicher Verkehrsraum, z.B. Straßen, Wege und Plätze, für Bauarbeiten in Anspruch genommen werden soll, ist eine Genehmigung (Anordnung) der Straßenverkehrsbehörde erforderlich.
Der betreffende Bereich ist durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nach Vorgabe der Straßenverkehrsbehörde abzusichern. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Baumaßnahmen in, auf oder neben der Straße handelt.
Die Genehmigung (Anordnung) ist mit beigefügtem Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Gütersloh zu beantragen.
Verkehrshindernisse
Auch wenn öffentlicher Verkehrsraum z.B. als Lagerplatz in Anspruch genommen werden soll, ist eine Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Dazu zählen Baumaterial, Geräte, Container, mobile Toiletten, Arbeitsbühnen, Gerüste, Aufzüge oder ähnliches. Mit der Ausnahmegenehmigung wird gleichzeitig festgelegt,
wie dieses "Verkehrshindernis" zu sichern ist.
Die Ausnahmegenehmigung ist mit unten angehangenen Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Gütersloh zu beantragen.
Ausnahme
Die Genehmigung (Anordnung) für Straßen, Wege und Plätze in Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock, Verl ist bei der jeweiligen Stadtverwaltung zu beantragen.
Ein persönlicher Besuch für die Antragstellung ist nicht erforderlich.
Der Antrag kann per Post oder per E-mail gestellt werden.
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Ansprechpartner
2.2.4: Verkehrslenkung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5241 85-1200
Fax: +49 5241 85-31200
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gütersloh
- Antrag für die verkehrsrechtliche Anordnung
- Verkehrszeichenplan
- Lageplan / Luftbild
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Gütersloh
Anordnung mit bestehenden Regelplänen/Verkehrszeichenplänen 45,00 €
Anordnung mit indiv. erstellten Verkehrszeichenplänen (einfach) 100,00 €
Anordnung mit indiv. erstellten Verkehrszeichenplänen (umfangreich) 200,00 €
Anordnung für mehr als 2 Straßen (Regelpläne) 100,00 €
Anordnung für mehr als 2 Straßen (einfache Verkehrszeichenpläne) 240,00 €
Anordnung für mehr als 2 Straßen (umfangreiche Verkehrszeichenpläne) 405,00 €
Nachtragsanordnung 30,00 €
Nachtragsanordnung mit Verkehrszeichenplänen 80,00 €
Verlängerungen 30,00 €
Zuschlag für Ortstermin 75,00 €
Eilzuschlag (Bearbeitungszeit weniger als 5 Tage) 100,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können eine Straße ohne Einfluss auf den Verkehr nutzen. Das ist die "sonstige Nutzung", z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren. Die sonstige Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht (Abschluss eines Nutzungsvertrages).
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Gütersloh