Sondernutzung von Straßen bei Baumaßnahmen - Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Wird im Rahmen einer Baumaßnahme öffentliche Verkehrsfläche für eine Baustelleneinrichtung und/oder Materiallagerung benötigt, ist ein Antrag auf Sondernutzung zu stellen.
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Ansprechpartner
Amt für Verkehr Verwaltungsabteilung Team Straßenrecht Hochbau
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-3381
Amt für Verkehr Abteilung Verkehrswegebau Team Bauvorbereitung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bielefeld
Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Materiallagerung / Baustelleneinrichtung
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Bielefeld
Die Sondernutzungsgebühren richten sich nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Bielefeld. Zusätzlich wird für die Dienstleitung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,00 € (bzw. 25,00 € falls eine Ortsbesichtigung erforderlich ist) erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können eine Straße ohne Einfluss auf den Verkehr nutzen. Das ist die "sonstige Nutzung", z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren. Die sonstige Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht (Abschluss eines Nutzungsvertrages).
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Bielefeld