Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Sondernutzung von Straßen bei Baumaßnahmen - Erlaubnis beantragen

    Wenn Sie öffentliche Straßen bei Baumaßnahmen nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Dülmen

    Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum, die den Straßenverkehr beeinträchtigen, müssen gesichert und abgesperrt werden. Wenn Sie die Einrichtung einer derartigen Arbeitsstelle in Dülmen planen, müssen Sie vor dem Beginn der Maßnahme eine Anordnung der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Dülmen einholen.
    In dieser Anordnung wird geregelt, wie die Arbeitsstelle abgesperrt und gekennzeichnet werden muss und wie der Verkehr ggf. umzuleiten ist.

    Bei einer derartigen Arbeitsstelle liegt in der Regel auch eine Sondernutzung vor, die einer Erlaubnis bedarf. Diese Erlaubnis erhalten Sie auf Antrag ebenfalls bei der angegebenen Abteilung.

    Antragstellung
    • Ein Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO ist über den Bereich Verkehrssicherung, ÖPNV bei der Abteilung Verkehrssicherung (verkehrssicherung@duelmen.de) zu stellen.
    • In Verbindung mit Tiefbauarbeiten (z.B. Glasfaser) ist zudem ein "Antrag auf Erteilung einer Aufbruchgenehmigung" beim Bereich Straßen- und Landschaftsbau zu stellen.
    • Möchten Sie einen Antrag auf Arbeitsstellensicherung in Verbindung mit Tiefbauarbeiten stellen, müssen Sie sich entsprechend an beide zuständigen Stellen richten.

    Bitte stellen Sie den Antrag mindestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten und schicken den Antrag an verkehrssicherung@duelmen.de bzw. nutzen Sie gerne unser Online-Formular:

    Jetzt Antrag stellen!

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verkehrssicherung, ÖPNV

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Leggewie-Straße 13

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02594 12-723

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dülmen

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Leggewie-Straße 13

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49259412771

    E-Mail: verkehrssicherung@duelmen.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dülmen

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Leggewie-Straße 13

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49259412771

    E-Mail: verkehrssicherung@duelmen.de

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Straßen- und Landschaftsbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Leggewie-Straße 13

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02594 12-721

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dülmen

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Fristen

    Stellen Sie Ihren Antrag mindestens 2 Wochen vor der geplanten Nutzung.

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Dülmen

    • Es fallen Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können eine Straße ohne Einfluss auf den Verkehr nutzen. Das ist die "sonstige Nutzung", z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren. Die sonstige Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht (Abschluss eines Nutzungsvertrages).

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Dülmen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de