Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
Hinweise für Borken
Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer/ Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes eine verkehrsrechtliche Anordnungen darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind.
Beschreibung
Hinweise für Borken
Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer/ Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes eine verkehrsrechtliche Anordnungen darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind.
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Ansprechpartner
Kreis Borken
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +4925429185300
E-Mail: r.juergens@kreis-borken.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Borken
Für die Bearbeitung eines Antrages auf Straßensperrung sind folgende Angaben bzw. Unterlagen notwendig:
Beschreibung der Örtlichkeit (Stadt/Gemeinde, Ortsteil, Straßenname)
Nähere Angaben zur Lage der Arbeitsstelle
Breiten der Straßenteile, die von den Arbeiten betroffen sind
Angaben zum zeitlichen Rahmen der Arbeiten (Beginn und Ende der Arbeiten)
Detailangaben zum zeitlichen Ablauf (z.B. bei mehreren Bauphasen)
vorgesehene Beschilderung einschließlich erforderlicher Beleuchtungseinrichtungen, Markierung, Absperrgeräte
Einzelheiten über zu ändernde Verkehrszeichen im Verlauf der Arbeiten
soweit erforderlich, vorhandene Beschilderung und Markierung mit Angaben über erforderliches Abdecken oder Ungültigmachen
verantwortlicher Bauleiter: Name, Vorname, Mobiltelefon
Lageplan und Verkehrszeichenplan
bei Lichtsignalanlagen (Baustellenampeln): zusätzlich Signalplan und -zeitenplan
bei Vollsperrung mit Umleitungen: Lageplan über die Umleitungsstrecken mit der zusätzlichen Beschilderung im Verlauf der Umleitungsstrecke.
Formulare
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Borken
Verwaltungsgebühren werden entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich dem Verwaltungsaufwand und der Bedeutung der Angelegenheit.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können eine Straße ohne Einfluss auf den Verkehr nutzen. Das ist die "sonstige Nutzung", z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren. Die sonstige Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht (Abschluss eines Nutzungsvertrages).
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021
Stichwörter
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