Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen

    Hinweise für Borken

    Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer/ Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes eine verkehrsrechtliche Anordnungen darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind.

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer/ Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes eine verkehrsrechtliche Anordnungen darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind.

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Borken

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlatt 23

    46342 Velen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +4925429185300

    E-Mail: r.juergens@kreis-borken.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verkehrssicherung, Verkehrsaufklärung, Allg. Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    Für die Bearbeitung eines Antrages auf Straßensperrung sind folgende Angaben bzw. Unterlagen notwendig:

    1. Beschreibung der Örtlichkeit (Stadt/Gemeinde, Ortsteil, Straßenname)

    2. Nähere Angaben zur Lage der Arbeitsstelle

    3. Breiten der Straßenteile, die von den Arbeiten betroffen sind

    4. Angaben zum zeitlichen Rahmen der Arbeiten (Beginn und Ende der Arbeiten)

    5. Detailangaben zum zeitlichen Ablauf (z.B. bei mehreren Bauphasen)

    6. vorgesehene Beschilderung einschließlich erforderlicher Beleuchtungseinrichtungen, Markierung, Absperrgeräte

    7. Einzelheiten über zu ändernde Verkehrszeichen im Verlauf der Arbeiten

    8. soweit erforderlich, vorhandene Beschilderung und Markierung mit Angaben über erforderliches Abdecken oder Ungültigmachen

    9. verantwortlicher Bauleiter: Name, Vorname, Mobiltelefon

    10. Lageplan und Verkehrszeichenplan

    11. bei Lichtsignalanlagen (Baustellenampeln): zusätzlich Signalplan und -zeitenplan

    12. bei Vollsperrung mit Umleitungen: Lageplan über die Umleitungsstrecken mit der zusätzlichen Beschilderung im Verlauf der Umleitungsstrecke.

    Formulare

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Fristen

    Stellen Sie Ihren Antrag mindestens 2 Wochen vor der geplanten Nutzung.

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Borken

    Verwaltungsgebühren werden entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich dem Verwaltungsaufwand und der Bedeutung der Angelegenheit.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können eine Straße ohne Einfluss auf den Verkehr nutzen. Das ist die "sonstige Nutzung", z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren. Die sonstige Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht (Abschluss eines Nutzungsvertrages).

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Borken

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de