Sondernutzung von Straßen bei Baumaßnahmen - Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Möchten Sie öffentliche Straßen oder Gehwege für besondere Zwecke nutzen?
Zum Beispiel das Aufstellen von Gerüsten, Baubuden, Arbeitswagen, Baumaschinen, Baugeräten, Baustofflagerung mit oder ohne Bauzaun, sowie Kreuzungen und Leitungen aller Art, die nicht der öffentlichen Versorgung dienen und länger als 24 Stunden andauern, stellt eine Sondernutzung an öffentlichem Straßenraum dar, die Sie beantragen müssen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Sankt Augustin
Der Antrag kann formlos gestellt werden und sollte Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung enthalten. Sie können auch das Antragsformular nutzen. Es empfiehlt sich, mit dem zuständigen Mitarbeiter einen Ortstermin zu vereinbaren, um alle notwendigen Schritte abzustimmen.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Fristen
Hinweise für Sankt Augustin
Um eine rechtzeitige Bewilligung des Antrages sicherstellen zu können, sollte dieser spätestens eine Woche vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung vorliegen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können eine Straße ohne Einfluss auf den Verkehr nutzen. Das ist die "sonstige Nutzung", z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren. Die sonstige Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht (Abschluss eines Nutzungsvertrages).
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Weitere Informationen
Hinweise für Sankt Augustin
Wird eine Sondernutzung ohne Erlaubnis betrieben, kommen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie die nachträgliche Erhebung der Gebühren auf Sie zu. Informationen hierzu können Sie der Sondernutzungssatzung der Stadt Sankt Augustin entnehmen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Sankt Augustin