Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Sondernutzung von Straßen bei Baumaßnahmen - Erlaubnis beantragen

    Wenn Sie öffentliche Straßen bei Baumaßnahmen nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Alfter

    Es wird vor allem geprüft, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf den Gemeingebrauch der Straße hätte. Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einne Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid. Die Gemeinde Alfter kann die Erlaubnis zeitlich begrenzen oder widerruflich erteilen. Ferner kann die Genehmigung mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.

    Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen als nur für den Verkehr. Unter die Sondernutzung öffentlicher Straßen fallen sehr unterschiedliche Anwendungsfälle. Im Folgenden sind einige Beispiele aufgelistet:

    • Der Verkauf von Waren aller Art (auch der Verkauf aus mobilen Verkaufsständen, z. B. Eiswägen)
    • Das Aufstellen von Waren- und Informationsständen
    • Das Anbringen von Plakaten aller Art (auch für gemeinnützige und nicht kommerzielle Veranstaltungen)
    • Das Anbringen von Markisen oder Geschäftsschildern, die nicht geringfügig in den Luftraum hineinragen
    • Das Anbringen von Werbung bzw. Werbeanlagen
    • Der Betrieb von Außengastronomie
    • Die Ausübung von Straßenkunst
    • Das Aufstellen von Gerüsten, Bauzäunen oder Baukränen
    • Das Verteilen von Flyern
    • Promotion-Aktionen
    • Gehwegüberfahrten (Bordsteinabsenkungen)

    Die folgenden Fälle beinhalten bereits eine Sondernutzungserlaubnis:

    • Für Veranstaltungen benötigen Sie eine Veranstaltungserlaubnis von der Straßenverkehrsbehörde, da diese automatisch eine Straßensondernutzungserlaubnis beinhaltet
    • Die beabsichtigte Sondernutzung steht im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Die Baugenehmigung beinhaltet automatisch die Straßensondernutzungserlaubnis.

    Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (z. B. für Werbeanlagen). Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. 

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 09.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachgebiet Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 7

    53347 Alfter

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Alfter

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 7

    53347 Alfter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49228/6484-121

    Fax: +49228/6484-199

    E-Mail: dagmar.lanski@alfter.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Alfter

    Es müssen, je nach Art der Sondernutzung, Unterlagen und Nachweise vorgelegt werden, z. B.

    • Ein Ausweisdokument,
    • ein Lageplan (maßstabsgetreu),
    • Fotos,
    • Gaststättenerlaubnis für Außengastronomie
    • bei Plakatierung: Entwurf des Plakats (außer Wahlplakate)
    • ggf. kann das Ordnungsamt der Gemeinde Alfter weitere Unterlagen anfordern

    Voraussetzungen

    Hinweise für Alfter

    Um den Antrag über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW einreichen zu können, müssen Sie angemeldet sein. Es existieren 3 Anmeldeoptionen:

    1. Anmeldung mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises mittels der AusweisApp 2
    2. Anmeldung mit Ihrem Nutzerkonto eines anderen Bundeslandes oder dem Nutzerkonto.Bund
    3. Anmeldung mit Ihrem Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Alfter

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der Gemeinde Alfter beantragen. Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht:

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder
    • das Stadtbild beeinträchtigen

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
    Die Gemeinde Alfter begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Die Genehmigung kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden. 

    Fristen

    Hinweise für Alfter

    Bitte achten Sie darauf, den Antrag rechtzeitig vor Beginn der Sondernutzung zu stellen. In der Regel reichen ca. zwei Wochen aus. Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche ohne Genehmigung oder über die erteilte Erlaubnis hinaus stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Stellen Sie Ihren Antrag zur Sicherheit vier Wochen vor der geplanten Nutzung.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Alfter

    Zwei bis vier Wochen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Alfter

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der Gemeinde Alfter vorliegt. Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Alfter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de