Sondernutzung von Straßen bei Baumaßnahmen - Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Als öffentliche Verkehrsfläche gilt jede Fläche, die für den Verkehrsteilnehmer frei zugänglich ist. Dazu zählen insbesondere Fahrbahnen, Parkplätze und die Gehwege. Nach § 32 Straßenverkehrsordnung ist es u. a. verboten, Gegenstände in den Verkehrsraum einzubringen. Dazu zählen auch Gerüste, Container, Baukran, Bauzaun und Baumaterial.
Soll öffentliche Verkehrsfläche zu o. g. Zwecken genutzt werden, kann durch die Straßenverkehrsbehörde im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Straßenverkehrsordnung erteilt werden.
Folgende Angaben müssen dem Antrag zu entnehmen sein:
- Ort, Straße, Hausnummer
- Nutzung von Gehweg und/oder Fahrbahn
- Umfang der gewünschten Verkehrsfläche (Länge, Breite)
- Breite der verbleibenden Fahrbahn
- Zeitraum der Nutzung
Im Bereich Downloads steht das erforderliche Antragsformular zur Verfügung. Der Antrag kann vollständig ausgefüllt, vorzugsweise per Mail an vao@kreis-euskirchen.de, eingereicht werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.
- Lageplan (maßstabsgetreu),
- Fotos,
- Skizzen.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Euskirchen
Die Straßenverkehrsbehörde prüft, ob dem Vorhaben aus verkehrsrechtlicher Sicht zugestimmt werden kann und erteilt dann die Genehmigung. Sie enthält die Auflagen und Bedingungen, die zur Erhaltung der Verkehrssicherheit notwendig sind. Die Auflagen umfassen insbesondere die Kennzeichnung des jeweiligen Hindernisses und die vorherige Hinweisbeschilderung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können eine Straße ohne Einfluss auf den Verkehr nutzen. Das ist die "sonstige Nutzung", z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren. Die sonstige Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht (Abschluss eines Nutzungsvertrages).
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021
Stichwörter
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