Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Wenn Sie öffentliche Straßen bei Baumaßnahmen nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

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    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch geändert am 23.05.2024

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    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Willich

    Adresse

    Hausanschrift

    Rothweg 2

    47877 Willich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492156/949 -206

    Fax: +492156/949 258

    E-Mail: strassenverkehr@stadt-willich.de

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Willich

    Adresse

    Hausanschrift

    Rothweg 2

    47877 Willich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492156/949 -206

    Fax: +492156/949 258

    E-Mail: strassenverkehr@stadt-willich.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Straßenverkehrsangelegenheiten

    Version

    Technisch geändert am 25.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Straßenverkehrsangelegenheiten

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Straßenverkehrsangelegenheiten

    Version

    Technisch geändert am 25.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    32/2 Verkehrssicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Willich

    Skizzen, Fotos, Lageplan (maßstabsgetreu)

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Willich

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Fristen

    Stellen Sie Ihren Antrag mindestens 2 Wochen vor der geplanten Nutzung.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Willich

    • 2 Wochen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Willich

    Sie können eine Straße ohne Einfluss auf den Verkehr nutzen. Das ist die "sonstige Nutzung", z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren. Die sonstige Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht (Abschluss eines Nutzungsvertrages).

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de