Verkehrsraumeinschränkung
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum nur ausgeführt werden, wenn hierzu eine Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde vorliegt.
Darüber hinaus ist es nach § 32 StVO verboten, Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen. Zur Straße gehören neben der Fahrbahn auch der Rad- und/oder Gehweg sowie evtl. vorhandene Park- und Seitenstreifen.
Die öffentlichen Verkehrsflächen dürfen z. B. für Baustellen sowie für das Aufstellen eines Gerüstes oder Containers nur genutzt werden, wenn das Straßenverkehrsamt eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat.
Der Antrag für eine geplante Arbeitstelle bzw. Straßensperrung in den Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten oder Schwalmtal ist mindestens 14 Tage vor Baubeginn bzw. Aufstellung des Verkehrshindernisses beim Straßenverkehrsamt zu stellen. Bauunternehmer haben mit dem Antrag grundsätzlich Verkehrszeichen-, Umleitungs-, Signallage- und -zeitenpläne vorzulegen. Die Städte haben eigene Zuständigkeiten.
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Ansprechpartner
Gemeinde Grefrath
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +4921584080310
E-Mail: janine.munzke@grefrath.de
erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.
- Lageplan (maßstabsgetreu),
- Fotos,
- Skizzen.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Viersen
- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Die Ausnahmegenehmigung bzw. Anordnung des Straßenverkehrsamtes ist gebührenpflichtig.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können eine Straße ohne Einfluss auf den Verkehr nutzen. Das ist die "sonstige Nutzung", z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren. Die sonstige Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht (Abschluss eines Nutzungsvertrages).
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Viersen