Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Verkehrsraumeinschränkung

    Wenn Sie öffentliche Straßen bei Baumaßnahmen nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum nur ausgeführt werden, wenn hierzu eine Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde vorliegt.

    Darüber hinaus ist es nach § 32 StVO verboten, Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen. Zur Straße gehören neben der Fahrbahn auch der Rad- und/oder Gehweg sowie evtl. vorhandene Park- und Seitenstreifen.

    Die öffentlichen Verkehrsflächen dürfen z. B. für Baustellen sowie für das Aufstellen eines Gerüstes oder Containers nur genutzt werden, wenn das Straßenverkehrsamt eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat.

    Der Antrag für eine geplante Arbeitstelle bzw. Straßensperrung in den Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten oder Schwalmtal ist mindestens 14 Tage vor Baubeginn bzw. Aufstellung des Verkehrshindernisses beim Straßenverkehrsamt zu stellen. Bauunternehmer haben mit dem Antrag grundsätzlich Verkehrszeichen-, Umleitungs-, Signallage- und -zeitenpläne vorzulegen. Die Städte haben eigene Zuständigkeiten.

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Grefrath

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 3

    47929 Grefrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +4921584080310

    E-Mail: janine.munzke@grefrath.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    32/2 Verkehrssicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.

    • Lageplan (maßstabsgetreu),
    • Fotos,
    • Skizzen.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Fristen

    Stellen Sie Ihren Antrag mindestens 2 Wochen vor der geplanten Nutzung.

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Viersen

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Die Ausnahmegenehmigung bzw. Anordnung des Straßenverkehrsamtes ist gebührenpflichtig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können eine Straße ohne Einfluss auf den Verkehr nutzen. Das ist die "sonstige Nutzung", z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren. Die sonstige Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht (Abschluss eines Nutzungsvertrages).

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Viersen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de