Sondernutzung von Straßen bei Baumaßnahmen - Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Meerbusch
Eine Sondernutzungserlaubnis (Nutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche) ist erforderlich:
- für das Aufstellen von Tischen und Stühlen,
- für das Aufstellen von Containern,
- das Aufhängen von Plakaten,
- für Straßenfeste,
- für die Lagerung von Baumaterialien und
- für das Aufstellen von Verkaufsständen oder Schaustellereinrichtungen
Der Antrag kann persönlich, telefonisch, schriftlich (formlos oder Formular), per Fax oder via E-Mail, oder über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW erfolgen.
Die Erlaubnis kann abgeholt oder zugeschickt werden.
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Ansprechpartner
Stadt Meerbusch
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +492132916264
E-Mail: andrea.rodemann@meerbusch.de
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Meerbusch
- Art der Sondernutzung (Was wird beantragt?)
- Ort der Sondernutzung (Stadtteil, Straßennamne, Hausnummer)
- Dauer der Sondernutzung (Ab Inanspruchnahme bis Ende der Nutzung)
- Größe der benötigten Fläche (Länge in Metern mal Breite in Metern ergibt die beanspruchte Fläche in Quadratmetern)
- Standort des Betriebes bzw. Gewerbetreibenden
- Name, Anschrift und Telefonnummer des Antragstellers, Faxnummer und E-Mail-Adresse, falls vorhanden.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Meerbusch
entsprechend der Verwaltungsgebührenordnung
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können eine Straße ohne Einfluss auf den Verkehr nutzen. Das ist die "sonstige Nutzung", z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren. Die sonstige Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht (Abschluss eines Nutzungsvertrages).
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Meerbusch