Sondernutzung von Straßen bei Baumaßnahmen - Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Korschenbroich
- Gehwegabsenkungen
- Rückbau von nicht mehr benötigten Absenkungen
- Versetzen von Verkehrsschildern und Laternen auf Grund einer Absenkung
Bitte nutzen Sie für die Beantragung einer Gehwegüberfahrt/Bordsteinabsenkung den Antragsassistenten unter "Link zu externem Verfahren".
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Ansprechpartner
Sachgebiet Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 613-110
Fax: 02161 613-218
Stadt Korschenbroich
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +492161 613145
E-Mail: tiefbau@korschenbroich.de
Amt 66: Tiefbau und Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 613-0
Fax: 02161 613-245
Sachgebiet Bürgerbüro, Wahlen, Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 02161 613-113
Fax: 02161 613-218
Amt 66: Tiefbau und Straßenverkehr
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 02161 613-0
Fax: 02161 613-245
Sachgebiet Sicherheit und Ordnung
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 02161 613-110
Fax: 02161 613-218
Amt 66: Tiefbau und Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 613-0
Fax: 02161 613-245
erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.
- Lageplan (maßstabsgetreu),
- Fotos,
- Skizzen.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Korschenbroich
Für diese Maßnahme erhebt die Stadt Korschenbroich eine Verwaltungsgebühr nach Tarif-Nr. 9 der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Korschenbroich vom 30.10.2007 in Höhe von 67,20 EUR.
Diese Gebühr wird mit der Maßnahme abgerechnet.
Die Kosten für die jeweilige Absenkung entnehmen Sie bitte dem Antrag (siehe "Downloads").
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können eine Straße ohne Einfluss auf den Verkehr nutzen. Das ist die "sonstige Nutzung", z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren. Die sonstige Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht (Abschluss eines Nutzungsvertrages).
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Korschenbroich